Strafbefreiende Selbstanzeige

Beratung zur strafbefreienden Selbstanzeige

Wir helfen Ihnen gerne. Seit über 20 Jahren unterstützen wir unsere Mandanten auf dem Weg zur Steuerehrlichkeit mit Straffreiheit.

  1. Sie haben wegen einer länger zurückliegenden Schenkung oder Erbschaft noch nicht die Steuer erklärt?
  2. Sie haben unversteuertes Guthaben auf einer inländischen oder ausländischen Bank und haben hierfür die Quellen oder auch nur die laufenden Zinsen nicht erklärt?
  3. Sie haben strafrechtliche Probleme mit der USt?
  4. Oder Sie haben eines der vielen anderen strafrechtlich relevanten Steuerprobleme?

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist für den Betroffenen oft eine goldene Brücke zur Steuerehrlichkeit ohne Bestrafung.

Welche Strafe und sonstige Konsequenzen drohen bei Steuerhinterziehung?

Die Steuerhinterziehung stellt in Deutschland eine Straftat dar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren geahndet. Neben der Strafe sind die hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen nachzuzahlen, hierbei sind neben einer Strafe auch zu hohe Schätzungen zu fürchten.

Bei Steuerhinterziehung gibt es in Deutschland Regeln für eine Steueramnestie. Diese Steuer-Anzeige wird Selbstanzeige oder Strafbefreiende Selbstanzeige genannt und funktioniert unter anderem durch Nacherklärung der Steuer. Die Regelung und die Nacherklärungen sind aber komplex und schwierig und daher nur vom Fachmann zu machen.

Um straffrei zu werden, muss der Steuerpflichtige zumindest (hier nicht vollständig dargestellt):

  1. seine Steuererklärungen richtig stellen oder nacherklären, indem er alle Einnahmen vollständig und fehlerfrei nacherklärt und zwar bis zur Verjährung zurück.
  2. die Steuern in einer vom Finanzamt festgesetzten Frist zahlen.
  3. die Anzeige muss vor Entdeckung der Tat, der Einleitung eines Steuerverfahrens, der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung oder dem Erscheinen eines Betriebsprüfers erfolgen.

Seit dem 01.01.2015 hat sich folgendes geändert: Die Steuerhinterziehung bleibt jetzt bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 € 10 %, ab 100.000 € 15 % und bei mehr als einer Million Euro 20 %. Zudem wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt.

Kommen Sie lieber heute als morgen zu uns, um einen Ausweg aus Ihrer Situation mit der problematischen Steuerverkürzung zu finden.