3 BESONDERHEITEN BEI JAHRES-ABSCHLÜSSEN VON KÜNSTLERN, DIE DU NICHT VERGESSEN DARFST!
Jahresabschlüsse sind für Künstler oft komplexer, als man denkt. Von speziellen steuerlichen Regelungen bis hin zu kreativen Besonderheiten – erfahre, welche 3 Punkte du unbedingt beachten solltest, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Der Jahresabschluss gehört zu den wichtigsten Pflichten von Freiberuflern und Unternehmern – und das gilt selbstverständlich auch für Künstler. Ob Musiker, Maler, Schauspieler oder Designer: Wer Einkünfte erzielt, muss diese korrekt dokumentieren und steuerlich erfassen. Doch gerade im kreativen Bereich gibt es einige Besonderheiten, die leicht übersehen werden. In diesem Beitrag schauen wir uns drei zentrale Punkte an, die Künstler unbedingt im Blick behalten sollten.
Einleitung
Auf den ersten Blick scheint es simpel: Alles, was aufs Konto eingeht, gilt als Einnahme. Doch Künstler erzielen häufig Einkünfte aus sehr unterschiedlichen Quellen – und genau hier lauert die erste Besonderheit.
Unterschiedliche Einnahmearten
Auftrittshonorare: Direkt gezahlte Gagen für Konzerte, Shows oder Theaterstücke.
Lizenz- und Tantiemen-Einnahmen: Regelmäßige Zahlungen von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
Verkauf von Werken: Bilder, Skulpturen, Fotos oder digitale Werke, die direkt oder über Galerien verkauft werden.
Nebeneinnahmen: Sponsoring, Preisgelder oder Kooperationen mit Marken.
Diese Einnahmearten können steuerlich unterschiedlich behandelt werden – was bedeutet, dass die korrekte Zuordnung essenziell ist.
Beispiel
Ein Musiker, der ein Album veröffentlicht, erhält sowohl Gagen für Live-Auftritte als auch Tantiemen von Streaming-Plattformen. Beide Einkünfte müssen zwar im Jahresabschluss erscheinen, doch die steuerliche Behandlung kann variieren.
Betriebsausgaben – oft unterschätzt
Die zweite Besonderheit liegt in den Betriebsausgaben. Künstler haben häufig Kosten, die in anderen Branchen unüblich sind. Wer diese Ausgaben nicht korrekt erfasst, zahlt schnell zu viel Steuern.
Typische Betriebsausgaben für Künstler
Materialkosten: Farben, Leinwände, Instrumente, Bühnentechnik.
Reisekosten: Fahrten zu Ausstellungen, Tourneen oder Dreharbeiten.
Atelier- oder Proberaummiete: Auch ein Home-Studio kann steuerlich relevant sein.
Marketing & PR: Website, Flyer, Social-Media-Werbung.
Weiterbildung: Workshops, Meisterkurse oder Coachings.
Stolperfallen
Besonders knifflig sind gemischte Kosten, etwa wenn das private Auto auch für Konzertreisen genutzt wird. Hier ist eine saubere Trennung erforderlich – oft durch Fahrtenbuch oder klare Nachweise.
Besondere steuerliche Regelungen für Künstler
Die dritte Besonderheit betrifft spezielle steuerliche Regelungen, die nur im künstlerischen Bereich greifen. Diese zu kennen, kann bares Geld sparen.
Künstlersozialkasse (KSK)
Viele Künstler sind Mitglied in der Künstlersozialkasse, die den Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erleichtert. Die Beiträge sind einkommensabhängig und müssen im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Gerade Berufsanfänger profitieren häufig von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen – allerdings auch kein Vorsteuerabzug. Wer im Laufe des Jahres die Umsatzgrenze überschreitet, muss rechtzeitig reagieren.
Besonderheiten bei Auslandseinnahmen
Viele Künstler arbeiten international: Tourneen, Ausstellungen oder Online-Verkäufe. Dabei gilt es, Doppelbesteuerungsabkommen und spezielle Quellensteuern im Blick zu behalten.
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