Steuerberatung zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen oft eine erhebliche Belastung für Erben und Beschenkte dar.

Optimierung der steuerlichen Belastung.
Gerade bei größeren Vermögen oder Unternehmen kann die Steuerlast so hoch ausfallen, dass Teile des Vermögens veräußert werden müssen, um die Steuer zu begleichen. In vielen Fällen besteht die Gefahr, dass ein Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht weiterführen kann, weil die Erbschaftsteuer zu hoch ausfällt.
Um eine zu hohe steuerliche Belastung zu vermeiden, ist es entscheidend, schon zu Lebzeiten eine Steuerstrategie zu entwickeln. So können Sie sicherstellen, dass das Vermögen in der Familie bleibt und steuerfreie Schenkungen optimal genutzt werden. Durch frühzeitige Planung lassen sich Schenkungsfreibeträge voll ausschöpfen und steuerliche Belastungen minimieren.
Doch auch im Erbfall bestehen oft noch Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu senken. Dies kann durch steuerrechtliche Wahlmöglichkeiten, die Beanspruchung von Steuerbefreiungen, den Umgang mit Pflichtteilsansprüchen oder durch gezielte Entscheidungen innerhalb des Familienverbunds geschehen. Eine kompetente Steuerberatung hilft Ihnen dabei, diese Optionen zu nutzen und Ihre Steuerlast insgesamt zu reduzieren.
Unsere Leistungen.
Wir als Steuerberater bieten Ihnen eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an. Wir unterstützen Sie sowohl bei der strategischen Planung als auch bei der Berücksichtigung und Umsetzung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen.
Steuererklärungen
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Internationales Erbschaftsteuerrecht
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Generationsübergreifende Vermögensplanung
- Gründung Familiengesellschaft
- Vorweggenommene Erbfolge
- Ausnutzung steuerlicher Freibeträge
- Nießbrauch & Wohnrecht
- Sicherung Fortbestand Familienunternehmen & Familienvermögen
Planung für Vermögensübergaben und Unternehmensfortführung.
Die frühzeitige Planung von Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensübergaben ist entscheidend, um Steuerlasten zu minimieren und Vermögen langfristig zu sichern. Wir bieten individuelle Lösungen wie die vorweggenommene Erbfolge, die Nutzung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen sowie Konzepte zur Unternehmensfortführung, um einen reibungslosen Generationswechsel zu ermöglichen.
Vorweggenommene Erbfolge
Durch die vorweggenommene Erbfolge haben Sie die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten Vermögen steuerfrei oder steuerbegünstigt an Ihre künftigen Erben zu übertragen. Die wiederholte Nutzung von Schenkungsfreibeträgen in regelmäßigen Abständen kann helfen, die spätere Erbschaftsteuer zu verringern. Zudem bietet sich die Gründung einer Familiengesellschaft an, um Vermögenswerte zu bündeln und optimal zu verwalten: Neben der einfacheren Hebung von steuerfreien Übertragungspotenzialen schützt eine Familiengesellschaft vor der Zersplitterung des Familienvermögens über die Generationen hinweg.
Sicherung des Familienvermögens
Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen generationsübergreifend zu planen, sodass der Fortbestand Ihres Familienunternehmens und -vermögens gesichert ist. Eine gut durchdachte Steuerstrategie bewahrt Familienvermögen vor unnötigen Steuerlasten und stellt sicher, dass die Erben das Unternehmen fortführen und das Vermögen aufrechterhalten können, ohne hohe Erbschaftsteuern zu zahlen. Neben diversen Steuerbefreiungen und Stundungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Betriebsvermögen existieren bei der Übertragung von Privatvermögen Lösungen wie der Nießbrauch oder das Wohnrecht, die es ermöglichen, steuerlich günstig Vermögen zu Lebzeiten an die Nachkommen zu übertragen.
Nutzung steuerlicher Freibeträge
Durch die wiederholte Nutzung von Schenkungsfreibeträgen in Abständen von 10 Jahren können Sie größeres Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übergeben. Wir unterstützen Sie dabei, diese Freibeträge optimal auszunutzen und die Steuerlast zu minimieren. Insbesondere bei größeren Vermögen gilt: Je zeitiger Sie beginnen, desto häufiger können Sie die Schenkungsfreibeträge nutzen und perspektivisch eine höhere Erbschaftsteuerbelastung vermeiden.
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Wir versprechen Ihnen eine sorgfältige Betreuung, die voll und ganz Ihren Wünschen entspricht. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten zu prüfen.
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Sichern Sie sich ein Erstgespräch, um eine erste Einschätzung Ihres Anliegens zu erhalten. Ob es um die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung oder die Entwicklung einer Erbschaftsteuerstrategie geht – bei Beck Steuerberatung stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns und unsere Leistungen in einem kostenlosen Erstgespräch kennenzulernen.
FAQs zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.
In unserem FAQ finden Sie Antworten zu häufigen Fragen im Zusammenhang mit unseren Services.
Antwort nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Mail: info@steuerberater-beck.de
Telefon: +4930 618 62 76
Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Für Ehegatten beträgt der Freibetrag 500.000 €, für Kinder 400.000 €, und für Enkelkinder 200.000 €. Auch entferntere Verwandte und Dritte können Freibeträge nutzen, allerdings sind diese deutlich geringer. Diese Freibeträge können nach Ablauf von 10 Jahren wieder vollständig in Anspruch genommen werden.
Welcher Steuersatz greift bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Grundsätzlich gibt es keinen einheitlichen Steuersatz für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Dieser kann variieren zwischen 7% bis 50% des steuerpflichtigen Erwerbs. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich einerseits nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und andererseits nach der Steuerklasse (I – III), welche wiederum nach dem Verwandtschaftsverhältnis (ähnlich zu den Freibeträgen) ermittelt wird.
Kann man die Erbschaftsteuer nachträglich reduzieren?
Ja, auch nach Eintritt des Erbfalls bestehen häufig noch Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken, zum Beispiel durch die Beanspruchung eines Pflichtteils oder durch bestimmte Wahlrechte im Steuerrecht. Eine genaue Prüfung durch einen Steuerberater ist hier entscheidend.
Wann lohnt sich eine vorweggenommene Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge ist sinnvoll, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen zu übertragen sind und insbesondere das Gesamtvermögen die steuerlichen Freibeträge übersteigt. Durch regelmäßige Schenkungen können Freibeträge optimal genutzt und die Steuerlast im Erbfall verringert werden.
Was ist eine Feststellungserklärung?
Eine Feststellungserklärung dient der Ermittlung des Wertes des Nachlasses oder der Schenkung. Sie ist besonders bei größeren Erbschaften oder Schenkungen notwendig und bildet die Basis für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer besteuern den Übergang von Vermögenswerten. Die Erbschaftsteuer wird auf Vermögenswerte erhoben, die im Todesfall übertragen werden, während die Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten gilt. Beck Steuerberatung hilft Ihnen dabei, beide Steuern zu optimieren und die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Wie kann Beck Steuerberatung bei der Erbschaftsteuer helfen?
Bei Beck Steuerberatung unterstützen wir Sie dabei, die Erbschaftsteuer zu minimieren, indem wir frühzeitig eine steueroptimierte Vermögensübertragung planen. Wir helfen Ihnen, Freibeträge optimal auszunutzen und prüfen, welche steuerrechtlichen Wahlmöglichkeiten Sie nach dem Erbfall noch haben. Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite und erstellen Ihre Schenkungsteuererklärungen sowie Erbschaftsteuererklärung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Warum ist Beck Steuerberatung der richtige Partner für die Erbschaftsteuerberatung?
Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung bietet Beck Steuerberatung maßgeschneiderte Lösungen für komplexe steuerliche Fragestellungen schwerpunktmäßig bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Unsere Experten begleiten Sie bei jedem Schritt – von der frühzeitigen Planung und Durchführung von Schenkungen bis hin zum Erbfall – und helfen Ihnen, die Steuerlast zu planen und Ihr Vermögen zu sichern.