Individuelle . Steuerberatung

Bei Beck Steuerberatung in Berlin steht der individuelle Ansatz im Mittelpunkt. Jeder unserer Mandanten hat seine eigene Unternehmens- und Lebenssituation, die es zu beachten gilt. 

Logo von Beck Steuerberatung – Graue Schrift mit gelbem Punkt, Transparenter Hintergrund

Beratung über Routineaufgaben hinaus.

Unser Ziel ist es, mit unserem individuellem Beratungskonzept konkrete steuerliche Probleme für Sie lösen und keine “Pauschalberatungen” anzubieten, die nicht zu Ihren Bedürfnissen passen und im Zweifel Ihrer steuerlichen Situation nicht förderlich sind und diese komplizierter gestalten.

Neben den laufenden steuerlichen Pflichten, die wir durch unser Dauermandat zuverlässig für Sie abwickeln, bieten wir zusätzliche, spezialisierte Beratungsleistungen an. Insbesondere bei komplexeren Steuerfragen im Zusammenhang mit Erbschaften, Schenkungen oder dem internationalen Steuerrecht, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Unser Ziel als Steuerberater ist es, das Thema Steuern stressfrei für Sie zu gestalten. Dies umfasst nicht nur eine gewissenhafte Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer wiederkehrenden steuerlichen Verpflichtungen, sondern auch die individuelle Steuerberatung.

Unsere Leistungen.

Wir als Steuerberater bieten Ihnen eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um die unsere individuelle Beratung an. Wir unterstützen Sie sowohl bei der strategischen Planung als auch bei der Berücksichtigung und Umsetzung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen.

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Internationales Steuerrecht

Strafbefreiende Selbstanzeige

Künstler, Musiker & Schauspieler

Kryptowährungen & NFT

Internationales Steuerrecht weltweit gut beraten.

Die Welt wird immer digitaler und vernetzter. Dies wirkt sich auch auf das private und berufliche Leben aus: Eine Landesgrenze stellt mittlerweile ein geringes Hindernis dar. Je vernetzter das eigene Leben oder unternehmerische Aktivität, desto mehr steuerliche Hürden entstehen: Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können sich steuerliche Implikationen aufgrund der verschiedenen nationalen und internationalen Steuergesetze sehr komplex gestalten. Damit diese steuerlichen Hürden nicht zu Hindernissen werden ist es wichtig eine Expertenkanzlei für Internationales Steuerrecht an Ihrer Seite zu haben.

Soweit Sie in einem anderen Land beruflich tätig sind, investieren oder einen zweiten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, kann es dazu führen, dass Sie in mehreren Ländern steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen haben: Im schlimmsten Fall wollen zwei Länder das gleiche Einkommen bzw. Vermögen besteuern. 

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, existieren bilaterale Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen). Deutschland hat mit über 90 Staaten weltweit solche Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Grundsätzlich basieren diese Doppelbesteuerungsabkommen auf Musterabkommen, jedoch hat jedes Doppelbesteuerungsabkommen besondere länderspezifische Vereinbarungen, die mit diversen Anwendungsproblemen einhergehen können. 

Aber auch soweit Deutschland keine Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, gibt es diverse Mechanismen im deutschen nationalen Steuerrecht, um eine Doppelbesteuerung abzumildern oder sogar zu vermeiden.

Wir als Steuerberater beraten Sie hierzu und unterstützen Sie bei allen Fragen zum internationalen Steuerrecht von der Gutachtenerstellung bis hin zur korrekten Berücksichtigung in Ihren Steuererklärungen.

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird: Von besonderer Relevanz ist dies bei grenzüberschreitenden Sachverhalten: Sowohl für ausländische Unternehmen und Freiberufler in Deutschland als auch deutsche Unternehmen und Freiberufler im Ausland kann bei bestimmten Leistungen Quellensteuer anfallen. Die Höhe der Quellensteuer kann dabei stark variieren je nach Art der Leistung und Ausgestaltung des konkreten Doppelbesteuerungsabkommens mit dem jeweiligen Vertragsstaat. Es bestehen diverse Entlastungsmechanismen um die Quellensteuer zu reduzieren. 

Neben der Höhe der Quellensteuer ist auch die mögliche Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer ein wichtiger Punkt. Wir als Steuerberater beraten Sie hierzu und unterstützen Sie bei allen Fragen zum internationalen Steuerrecht von der Gutachtenerstellung bis hin zur korrekten Berücksichtigung in Ihren Steuererklärungen.

Grenzüberschreitende Immobilieninvestitionen bringen spezifische steuerliche Anforderungen mit sich. Ob es sich um den Kauf von Immobilien in Deutschland durch ausländische Investoren oder um Investitionen deutscher Anleger im Ausland handelt – wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Unsere Unterstützung umfasst:

  • Steuerliche Beratung bei Kauf, Verkauf und Finanzierung.
  • Bewertung von Immobilienvermögen für steuerliche Zwecke.
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Einkünften im Zusammenhang mit Immobilien.

Wir helfen Ihnen, Ihre internationalen Immobiliengeschäfte effizient zu gestalten und unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen.

Grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften erfordern eine sorgfältige Prüfung von nationalen und internationalen Steuerregelungen. Wir beraten Sie umfassend von der Geltendmachung von Steuerbefreiungen, der Bewertung von Auslandsvermögen jeglicher Art bis hin zur Erstellung von Steuererklärungen und strafbefreienden Selbstanzeigen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite “Steuerberatung Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer”.

Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird nach dem sogenannten Welteinkommensprinzip besteuert: Im Grundsatz sind alle inländischen und ausländischen Einkünfte in Deutschland zu erklären unabhängig davon, ob bereits in einem anderen Land Steuern gezahlt worden sind.

Insbesondere bei Auslandsinvestitionen kann der Irrglaube bestehen, dass durch die Einreichung einer Steuererklärung im Ausland und eine Besteuerung der Einkünfte durch den jeweiligen ausländischen Staat weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem deutschen Steuerrecht nicht bestehen bzw. sich erübrigen.

Wenn ausländische Einkünfte bisher nicht in Deutschland erklärt worden sind, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Wir als Steuerberater unterstützen Sie dabei und beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.

IHRE ANFORDERUNG IST NICHT DABEI?

Wir versprechen Ihnen eine sorgfältige Betreuung, die voll und ganz Ihren Wünschen entspricht. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Steuerberatung für Kryptowährungen und NFTs.

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen und NFTs (Non-Fungible Tokens) stellt für viele Steuerpflichtige eine komplexe Herausforderung dar. Aufgrund der rasanten technischen und wertmäßigen Entwicklung und der besonderen Eigenschaften dieser digitalen Vermögenswerte ist es unerlässlich, sich mit den steuerlichen Implikationen auseinanderzusetzen. 

Eine fundierte steuerliche Beratung hilft dabei, steuerliche Risiken zu minimieren und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und komplexe Dokumentationsanforderungen zu erfüllen.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Währungen werden in vielen Jurisdiktionen, einschließlich Deutschland, als „Vermögenswerte“ behandelt und unterliegen somit grundsätzlich der Einkommens- und ggf. der Umsatzsteuer.

Der Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen gegen sogenannte Fiat-Währung (z. B. Euro oder US-Dollar) oder andere Kryptowährungen führt grundsätzlich zu steuerpflichtigen Realisationen (Gewinnen bzw. Verlusten). Dabei wird der Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis als steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust berücksichtigt.

In Deutschland gibt es nach aktuellem Rechtsstand grundsätzlich eine Spekulationsfrist von 1 Jahr für Kryptowährungen im Privatvermögen nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Wird eine Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, ist der Gewinn aus dem Verkauf prinzipiell steuerfrei. Wird sie jedoch innerhalb dieser Frist verkauft, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Für die Berechnung der Steuerpflicht ist der genaue Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung entscheidend als auch die Führung von geeigneten Nachweisen, um die notwendige Haltedauer der Steuerfreiheit glaubhaft machen zu können.

Einkünfte aus dem Mining von Kryptowährungen oder aus Staking sind ebenfalls steuerpflichtig. Diese Einkünfte zählen in der Regel als dem Privatvermögen zuordenbare sonstige Einkünfte – können jedoch auch einem Betriebsvermögen zuzuordnen sein und als gewerbliche Einkünfte qualifizieren – abhängig nach Art der Tätigkeit. Auch hier ist die genaue steuerliche Einordnung wichtig, um steuerliche Belastungen korrekt zu kalkulieren und insbesondere steuerliche Folgeeffekte bei Verkäufen besser planen zu können. Insbesondere bei Begründung einer gewerblichen Tätigkeit und Zuordnung der Kryptowährungen zum Betriebsvermögen ist ein steuerfreier Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft nach Ablauf der Spekulationsfrist in den meisten Fällen nicht mehr möglich.

Airdrops, bei denen Kryptowährungen oder Tokens kostenlos an Nutzer verteilt werden, stellen ein gängiges Marketinginstrument in der Krypto-Branche dar. Trotz ihrer kostenfreien Vergabe können Airdrops steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen und mit Rechtsunsicherheiten verbunden sein, insbesondere bei der Frage der Steuerpflicht, Bewertung und späteren Veräußerung.

Die Besteuerung von Kryptowährungen und NFTs ist komplex und erfordert eine präzise steuerliche Planung und Dokumentation. Insbesondere bei häufigen Transaktionen oder der Schaffung und dem Handel von NFTs können sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten, um die Steuerlast zu optimieren. Eine rechtzeitige und kompetente steuerliche Beratung ist daher unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und von möglichen Steuervergünstigungen zu profitieren.

Ein erfahrener Steuerberater kann Sie umfassend beraten und eine maßgeschneiderte Steuerstrategie entwickeln, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig steuerliche Potenziale ausschöpfen.

Auch wenn Sie trotz hoher Anzahl an Transaktionen und Gewinnen keinen Steuerberater beauftragt hatten bzw. sich im Voraus beraten lassen haben und ggf. unvollständige oder keine Steuererklärungen eingereicht haben, unterstützen wir bei Beck Steuerberatung auch in der Nacherklärung von Einkünften aus Kryptowährungen von der Deklaration bis hin zur Selbstanzeige.

IHRE ANFORDERUNG IST NICHT DABEI?

Wir versprechen Ihnen eine sorgfältige Betreuung, die voll und ganz Ihren Wünschen entspricht. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien Beratungstermin, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Diskretion und Professionalität.

Bei allen unseren Beratungsleistungen stehen Diskretion und Professionalität an erster Stelle. Wir behandeln Ihre steuerlichen Informationen mit der größtmöglichen Vertraulichkeit und sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheiten mit höchster Präzision und Sorgfalt bearbeitet werden.

Jetzt kostenloses Gespräch vereinbaren

Sichern Sie sich ein Erstgespräch, um eine erste Einschätzung Ihres Anliegens zu erhalten. Ob es um Beratungsbedarf rund um das Internationale Steuerrecht, Besteuerung von Kryptowährungen oder sonstige steuerliche Sachverhalte geht – bei Beck Steuerberatung stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns und unsere Leistungen in einem kostenlosen Erstgespräch kennenzulernen.

NOCH FRAGEN?

FAQs zur individuellen Steuerberatung.

In unserem FAQ finden Sie Antworten zu häufigen Fragen im Zusammenhang mit unseren Services.

Antwort nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mail: info@steuerberater-beck.de
Telefon: +49 (30) 618 62 76

Individuelle Steuerberatung bedeutet, dass wir Ihre spezifische Lebens- und Unternehmenssituation analysieren, um maßgeschneiderte steuerliche Lösungen zu entwickeln. Im Gegensatz zu standardisierten Beratungen gehen wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse ein.

Wir bieten eine breite Palette an Leistungen, darunter:

  • Laufende Steuerberatung: Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer regelmäßigen steuerlichen Pflichten.
  • Spezialisierte Beratung: Erbschaft- und Schenkungsteuer, internationales Steuerrecht, Kryptowährungen und NFTs.


Komplexe Fälle: Lösungen für grenzüberschreitende Steuerfragen und strafbefreiende Selbstanzeigen.

Durch eine frühzeitige Planung können steuerliche Belastungen reduziert oder vermieden werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer generationsübergreifenden Vermögensstrategie, um Vermögen zu sichern und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Wir beraten Sie bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung, der korrekten Abwicklung von Quellensteuern und der steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Immobilieninvestitionen. Unser Ziel ist es, internationale steuerliche Herausforderungen stressfrei zu lösen.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht es Steuerpflichtigen, bisher nicht erklärte Einkünfte nachzumelden, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung der Selbstanzeige.

Kryptowährungen und NFTs unterliegen in der Regel der Einkommensteuer und ggf. der Umsatzsteuer. Spezielle Regeln gelten für Spekulationsfristen, Mining, Staking und Airdrops. Unsere Beratung hilft Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und Potenziale zu nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Steuererklärungen vollständig sind oder ob alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden, können Sie uns für eine umfassende Prüfung und Beratung kontaktieren. Wir helfen Ihnen bei Nachmeldungen und der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.

Bei uns steht Diskretion, Professionalität und eine individuelle Herangehensweise im Vordergrund. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen Herausforderungen, unabhängig davon, ob es um komplexe Steuerfragen oder laufende Verpflichtungen geht.

Ein kostenloses Erstgespräch können Sie einfach über unsere Website oder telefonisch mit uns vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihre steuerlichen Anliegen zu besprechen.