Influencer Steuern Dubai – Mythos & Realität

Influencer Steuern & Dubai: Was beim Wegzug wirklich gilt

„Nach Dubai ziehen und keine Steuern mehr zahlen“ – kaum ein Steuerthema kursiert in der Creator-Szene hartnäckiger. Beck Steuerberatung Berlin erklärt, was beim Wegzug nach Dubai steuerlich wirklich gilt: Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und warum der Umzug allein nicht reicht, um der deutschen Steuer zu entkommen.

Veröffentlicht am
Autor: Maximilian Beck
Lesezeit: 6 min

Kaum ein steuerliches Versprechen klingt für Influencer verlockender: nach Dubai ziehen, im steuerfreien Emirat leben und in Deutschland nie wieder Steuern zahlen. Die Realität ist deutlich komplizierter – und wer den Wegzug falsch angeht, zahlt am Ende mehr als vorher. Beck Steuerberatung Berlin erklärt dir in diesem Beitrag, was beim Wegzug nach Dubai steuerlich tatsächlich passiert, welche Fallstricke lauern und worauf du achten musst, damit ein Umzug überhaupt steuerlich anerkannt wird.

Der Dubai-Mythos: Was wirklich dran ist

Zunächst die Fakten: In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es tatsächlich keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Seit Juni 2023 existiert zwar eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED (rund 94.000 €), aber persönliche Einkünfte bleiben unbesteuert. So weit stimmt der Mythos.

Der Denkfehler liegt woanders: Viele Influencer glauben, dass allein der Umzug nach Dubai ausreicht, um in Deutschland keine Steuern mehr zu zahlen. Das ist falsch. Entscheidend ist nicht, wo du ein Visum hast oder eine Wohnung mietest, sondern ob du deinen steuerlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich und vollständig nach Dubai verlagerst – und ob dabei alle deutschen Sonderregeln beachtet werden.

Wer das unterschätzt, bleibt in Deutschland steuerpflichtig, zahlt unter Umständen eine hohe Wegzugsbesteuerung und riskiert bei falscher Gestaltung sogar ein Steuerstrafverfahren.

Der Schlüssel: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

In Deutschland bist du unbeschränkt steuerpflichtig, solange du hier einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Beides ist im Steuerrecht klar definiert – und beides musst du tatsächlich aufgeben, um aus der unbeschränkten Steuerpflicht herauszukommen.

Ein Wohnsitz liegt vor, wenn dir in Deutschland eine Wohnung zur Verfügung steht, die du nutzen kannst – auch wenn du nur gelegentlich dort bist. Wer seine Berliner Wohnung behält, „für den Notfall“ oder „für Besuche“, behält damit oft auch seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland. Das allein genügt für die unbeschränkte Steuerpflicht.

Der gewöhnliche Aufenthalt liegt dort, wo du dich nicht nur vorübergehend aufhältst. Als Faustregel gilt: Wer sich mehr als sechs Monate (183 Tage) zusammenhängend in Deutschland aufhält, hat hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Für einen steuerlich wirksamen Wegzug musst du also deine deutsche Wohnung aufgeben (kündigen oder dauerhaft vermieten), dich ordnungsgemäß abmelden und deinen Lebensmittelpunkt nachweisbar nach Dubai verlagern. Ein bloßes Zweitdomizil reicht nicht.

Wegzugsbesteuerung: Die teure Überraschung

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist die größte steuerliche Falle beim Umzug ins Ausland – und sie trifft besonders Influencer, die ihre Tätigkeit in einer GmbH gebündelt haben.

Die Regel besagt: Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss die im Unternehmen angesammelten stillen Reserven versteuern – so als hätte er die Anteile verkauft. Das nennt man fiktive Veräußerung. Es fließt also kein Cent, aber das Finanzamt besteuert den fiktiven Gewinn.

Ein Beispiel: Du hast deine Influencer-Aktivitäten in eine GmbH eingebracht, die mittlerweile einen Unternehmenswert von 1 Million € hat. Beim Wegzug nach Dubai unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Verkauf – auf den Wertzuwachs fällt Einkommensteuer im Teileinkünfteverfahren an. Das können schnell mehrere hunderttausend Euro Steuern sein, ohne dass du tatsächlich Geld eingenommen hast.

Wichtig: Beim Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie die VAE ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig – eine zinslose Stundung wie innerhalb der EU gibt es seit der Reform 2022 nur noch eingeschränkt (Ratenzahlung über sieben Jahre gegen Sicherheitsleistung). Wer ohne Vorbereitung wegzieht, steht schnell vor einer Liquiditätsfalle.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Selbst wenn du Deutschland korrekt verlässt, ist die Sache nicht automatisch erledigt. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greift, wenn du in ein niedrig besteuertes Land wie die VAE ziehst und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast.

Konkret bedeutet das: Wenn du nach dem Wegzug weiterhin nennenswerte Einkünfte aus Deutschland beziehst – etwa von deutschen Kooperationspartnern, deutschen Plattformen oder einer deutschen GmbH – kann Deutschland diese Einkünfte für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiterhin besteuern. Diese Regel soll genau das verhindern, was viele Influencer planen: in Dubai wohnen, aber das Geld weiter aus dem deutschen Markt verdienen.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Sie ist einer der Hauptgründe, warum ein Wegzug nach Dubai ohne professionelle Beratung selten so funktioniert wie erhofft.

Die 183-Tage-Regel und der Doppelwohnsitz

Die oft zitierte 183-Tage-Regel besagt vereinfacht: Wer sich weniger als 183 Tage im Jahr in einem Land aufhält, wird dort unter bestimmten Bedingungen nicht steuerpflichtig. Sie stammt aus den Doppelbesteuerungsabkommen und regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.

Zwischen Deutschland und den VAE existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, das solche Fälle regelt. Entscheidend ist aber auch hier: Die 183-Tage-Regel allein macht dich nicht steuerfrei. Sie greift nur, wenn du deinen Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert hast und nicht weiter über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügst.

Ein häufiger Irrtum ist der „Doppelwohnsitz“: Viele Influencer wollen sowohl in Dubai als auch in Deutschland eine Wohnung behalten und einfach die Tage zählen. Das funktioniert steuerlich nicht zuverlässig – sobald in Deutschland ein nutzbarer Wohnsitz besteht, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel bestehen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

Die häufigsten Fehler beim Wegzug nach Dubai

Die deutsche Wohnung behalten: Der häufigste und teuerste Fehler. Wer „zur Sicherheit“ die Berliner Wohnung behält, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig – der ganze Wegzug ist steuerlich wirkungslos.

Wegzugsbesteuerung nicht eingeplant: Wer eine GmbH hält und ohne Vorbereitung wegzieht, wird von der sofort fälligen Wegzugssteuer überrascht – oft ohne die nötige Liquidität.

Weiter aus Deutschland verdienen: Wer in Dubai wohnt, aber sein Geld weiter überwiegend aus dem deutschen Markt bezieht, fällt unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und zahlt weiter deutsche Steuern.

Scheinwohnsitz in Dubai: Ein Visum und eine angemietete Wohnung in Dubai reichen nicht, wenn der Lebensmittelpunkt faktisch in Deutschland bleibt. Das Finanzamt prüft den tatsächlichen Aufenthalt – und bei Scheinkonstruktionen drohen Steuerhinterziehungsvorwürfe.

Keine Dokumentation: Wer den Wegzug nicht sauber dokumentiert (Abmeldung, Mietvertrag Dubai, Flugnachweise, Aufenthaltsnachweise), hat im Streitfall mit dem Finanzamt schlechte Karten.

Wie ein Wegzug steuerlich sauber gelingt

Ein Wegzug nach Dubai kann steuerlich funktionieren – aber nur mit sorgfältiger Planung und idealerweise mit steuerlicher Begleitung. Die wichtigsten Voraussetzungen:

Du gibst deinen deutschen Wohnsitz vollständig auf – Wohnung kündigen oder dauerhaft fremdvermieten, ordnungsgemäße Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Du verlagerst deinen Lebensmittelpunkt tatsächlich und nachweisbar nach Dubai. Du planst die Wegzugsbesteuerung im Voraus, falls du eine Kapitalgesellschaft hältst – gegebenenfalls durch Umstrukturierung vor dem Wegzug. Du prüfst, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift, und strukturierst deine Einkünfte entsprechend. Du dokumentierst den gesamten Wegzug lückenlos.

Gerade die Kombination aus Wegzugsbesteuerung, erweiterter beschränkter Steuerpflicht und der korrekten Aufgabe des Wohnsitzes macht den Wegzug zu einem der komplexesten Themen im internationalen Steuerrecht. Bevor du als Creator über einen Umzug nach Dubai nachdenkst, solltest du dir die Grundlagen der Influencer-Besteuerung in Deutschland klar machen – die haben wir in unserem Beitrag Müssen Influencer Steuern zahlen? zusammengefasst. Wie du auch in Deutschland legal deine Steuerlast senkst, zeigt unser Ratgeber Influencer Steuern sparen.

Beck Steuerberatung in Berlin-Kreuzberg

Unsere Kanzlei befindet sich in der Muskauer Str. 12, 10997 Berlin-Kreuzberg. Bei Fragen zum internationalen Steuerrecht, zur Wegzugsbesteuerung oder zur korrekten Verlagerung deines Wohnsitzes begleiten wir dich persönlich. Terminvereinbarung unter 030 24047850 oder über unser Kontaktformular. Beratung auch vollständig digital per Video-Call möglich.

Wenn du als Influencer ernsthaft über einen Wegzug nach Dubai nachdenkst, lohnt sich ein frühzeitiges Gespräch – idealerweise bevor du Verträge unterschreibst oder kündigst. Beck Steuerberatung Berlin ist auf Creator spezialisiert und prüft im kostenlosen Erstgespräch, ob und wie ein Wegzug in deinem Fall steuerlich sinnvoll umsetzbar ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Internationales Steuerrecht ist stark einzelfallabhängig. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen: Influencer Steuern und Dubai

Zahlen Influencer in Dubai wirklich keine Steuern?

In den VAE gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Seit Juni 2023 gilt eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED. Allerdings ist der Umzug allein nicht ausreichend, um in Deutschland steuerfrei zu werden – dafür müssen Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt vollständig aufgegeben und weitere deutsche Sonderregeln beachtet werden.

Was ist die Wegzugsbesteuerung und wann betrifft sie Influencer?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft Influencer, die mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (z. B. ihrer eigenen GmbH) halten und ins Ausland ziehen. Das Finanzamt unterstellt einen fiktiven Verkauf der Anteile und besteuert die stillen Reserven – auch ohne tatsächlichen Geldfluss. Beim Wegzug in die VAE ist die Steuer grundsätzlich sofort fällig.

Reicht es, eine Wohnung in Dubai zu mieten und sich in Deutschland abzumelden?

Nein. Entscheidend ist, dass du deinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Dubai verlagerst und in Deutschland keinen nutzbaren Wohnsitz mehr hast. Wer seine deutsche Wohnung behält oder weiter überwiegend aus dem deutschen Markt verdient, bleibt in Deutschland steuerpflichtig.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Nach § 2 AStG kann Deutschland deine Einkünfte für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiter besteuern, wenn du in ein Niedrigsteuerland wie die VAE ziehst und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast – etwa Einnahmen von deutschen Kooperationspartnern oder einer deutschen GmbH.

Kann ich einen Doppelwohnsitz in Dubai und Deutschland haben?

Steuerlich ist das problematisch. Sobald in Deutschland ein nutzbarer Wohnsitz besteht, bleibt in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen – unabhängig davon, wie viele Tage du dich tatsächlich in Deutschland aufhältst. Die 183-Tage-Regel allein macht nicht steuerfrei.

Sollte ich vor einem Wegzug nach Dubai einen Steuerberater einschalten?

Unbedingt – und zwar bevor du kündigst oder Verträge unterschreibst. Die Kombination aus Wegzugsbesteuerung, erweiterter beschränkter Steuerpflicht und korrekter Wohnsitzaufgabe ist komplex. Fehler werden teuer. Beck Steuerberatung Berlin prüft im kostenlosen Erstgespräch deine individuelle Situation: Muskauer Str. 12, 10997 Berlin, Tel. 030 24047850.

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