Arztpraxis in Berlin gründen: Steuern, Abschreibungen und Fallstricke
Bei einer Praxisgründung entscheidet die steuerliche Gestaltung darüber, wie viel von den ersten Gewinnen tatsächlich ankommt. Beck Steuerberatung Berlin erklärt, wie der Kaufpreis behandelt wird, welche Aufzeichnungen trotz Einnahmenüberschussrechnung nötig sind und welche Fehler im ersten Jahr besonders teuer werden.
Die Gründung einer eigenen Arztpraxis ist für die meisten Medizinerinnen und Mediziner die größte unternehmerische Entscheidung ihres Berufslebens. Neben Zulassung, Standortwahl und Finanzierung entscheidet vor allem die steuerliche Gestaltung im Gründungsjahr darüber, wie viel von den ersten Praxisgewinnen tatsächlich bei Ihnen ankommt. Beck Steuerberatung Berlin begleitet Praxisgründungen seit über 30 Jahren und erklärt Ihnen in diesem Beitrag, welche Steuern anfallen, welche Buchführung Ihre Praxis braucht, wie der Kaufpreis bei einer Übernahme behandelt wird und welche Fehler im ersten Jahr am teuersten werden.
Stand: August 2026. Zuletzt geprüft: August 2026. Alle Werte für den Veranlagungszeitraum 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Praxis braucht eine vollständige Finanzbuchhaltung, nur eben keine doppelte Buchführung und keine Bilanz.
- Der erworbene Praxiswert einer Einzelpraxis wird über drei bis fünf Jahre abgeschrieben, bei Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis über sechs bis zehn Jahre.
- Orientiert sich der Kaufpreis am Verkehrswert, ist der Zulassungsvorteil im Praxiswert enthalten und wird mit abgeschrieben.
- Im Gründungsjahr setzt das Finanzamt oft zu niedrige Vorauszahlungen fest. Das ist der häufigste Liquiditätsfehler.
Inhaltsverzeichnis
- Drei Wege in die eigene Praxis
- Ihr Steuerstatus als Freiberufler
- Welche Buchführung Ihre Praxis braucht
- Steuerliche Anmeldung und Zuständigkeiten
- Praxisübernahme: Kaufpreis und Abschreibung
- Die Vertragsarztzulassung im Kaufpreis
- Investitionen und Abschreibungen
- Kosten vor der Praxiseröffnung
- Umsatzsteuer im Gründungsjahr
- Das erste Jahr: Vorauszahlungen und Liquidität
- Häufige Fragen
1. Drei Wege in die eigene Praxis
Kurz gesagt: Der Gründungsweg entscheidet darüber, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen überhaupt offenstehen.
Neugründung
Sie bauen eine Praxis von Grund auf. Steuerlich der einfachste Fall, weil alle Investitionen eigene Anschaffungen mit klaren Abschreibungsregeln sind. Wirtschaftlich der langsamste Weg, weil der Patientenstamm erst entsteht.
Praxisübernahme
Sie kaufen eine bestehende Praxis mit Patientenstamm, Einrichtung und laufendem Betrieb. Steuerlich der gestaltungsintensivste Fall, weil der Kaufpreis aufgeteilt und unterschiedlich abgeschrieben wird. In zulassungsbeschränkten Berliner Bezirken oft der einzige realistische Weg an einen Kassensitz.
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Sie kaufen sich in eine bestehende Gemeinschaftspraxis ein. Steuerlich der komplexeste Fall: Anteilsbewertung, Sonderbetriebsvermögen, eine längere Abschreibungsdauer für den Praxiswert und die Abfärberegelung bei gewerblichen Nebeneinnahmen der Gemeinschaft. Das gehört vor der Unterschrift geklärt, nicht danach.
2. Ihr Steuerstatus als Freiberufler
Kurz gesagt: Als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt sind Sie freiberuflich tätig. Keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung, keine Pflicht zur doppelten Buchführung. Wie groß dieser Vorteil ist, hängt allerdings davon ab, welchen Teil man betrachtet.
Die Gewerbesteuer: hier entscheidet der Standort
Für Ihre Praxis besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Interessant ist die Frage, wie viel Vorsprung Ihnen das gegenüber einem gewerblich tätigen Vergleichsfall verschafft, und die Antwort fällt je nach Ort unterschiedlich aus.
Der Grund ist die Steuerermäßigung nach § 35 EStG. Bei Einzelunternehmern wird das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags von der Einkommensteuer abgezogen. Weil diese Ermäßigung die festzusetzende Einkommensteuer mindert und der Solidaritätszuschlag darauf aufsetzt, sinkt auch dieser mit. Die Gesamtentlastung beträgt damit das 4,22-fache des Messbetrags. Bis zu einem Hebesatz von rund 422 Prozent gleicht dieser Mechanismus die Gewerbesteuer aus, darüber entsteht eine echte Mehrbelastung.
| Hebesatz der Gemeinde | Wirkung für einen Gewerbetreibenden |
|---|---|
| bis rund 422 Prozent, etwa Berlin mit 410 Prozent | Anrechnung und Solidaritätszuschlag gleichen die Gewerbesteuer aus, es verbleibt im Ergebnis keine Mehrbelastung |
| über rund 422 Prozent, wie in zahlreichen Großstädten | der nicht angerechnete Teil bleibt als echte Mehrbelastung bestehen, die Freiberuflichkeit ist dann auch steuerlich ein spürbarer Vorteil |
Zwei Voraussetzungen gehören zur Anrechnung: Es muss überhaupt Solidaritätszuschlag anfallen, und es muss genügend Einkommensteuer vorhanden sein, auf die angerechnet werden kann. In Verlustjahren bleibt die Gewerbesteuer hängen.
Der größere Vorteil liegt in der Gewinnermittlung
Unabhängig vom Hebesatz gibt es zwei strukturelle Vorteile, die dauerhaft wirken und die in ihrer Bedeutung regelmäßig unterschätzt werden.
Erstens die Einnahmenüberschussrechnung. Sie dürfen Ihren Gewinn dauerhaft auf diesem Weg ermitteln, unabhängig davon, wie groß die Praxis wird. Gewerbetreibende werden nach § 141 AO buchführungspflichtig, sobald sie mehr als 800.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr erzielen. Dann kommen doppelte Buchführung, Bilanz und Inventur hinzu, mit allem, was das an laufendem Aufwand und Beratungskosten bedeutet.
Zweitens die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer. Nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG kann das Finanzamt Angehörigen eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG auf Antrag gestatten, die Steuer nach vereinnahmten statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, und zwar ohne jede Umsatzgrenze. Andere Unternehmer können das nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG nur bis zu einem Gesamtumsatz von 800.000 Euro im Vorjahr.
Praktisch heißt das: Sie führen die Umsatzsteuer erst ab, wenn Ihr Patient oder Ihre Abrechnungsstelle tatsächlich gezahlt hat, nicht schon mit der Rechnungsstellung. Ein Gewerbetreibender oberhalb der Grenze muss die Umsatzsteuer dagegen vorfinanzieren, auch bei langen Zahlungszielen oder Zahlungsausfällen. Für eine Praxis mit steuerpflichtigen Leistungen und verzögerten Abrechnungszyklen ist das ein dauerhafter Liquiditätsvorteil.
Was sonst noch wegfällt
Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuererklärung, keine Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und keine IHK-Beiträge. Über eine Praxislaufzeit von 25 Jahren summiert sich allein das erheblich.
Diesen Status gilt es zu schützen
Gewerbliche Nebeneinnahmen, etwa der Verkauf von Kosmetikprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln, können bei einer Berufsausübungsgemeinschaft über die Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte gewerblich machen. Der Gesetzestext enthält dabei keine Geringfügigkeitsgrenze, die in der Praxis angewandte Bagatellgrenze von 3 Prozent der Gesamtnettoumsatzerlöse und zugleich höchstens 24.500 Euro im Jahr beruht auf der Rechtsprechung. Beide Werte müssen gleichzeitig eingehalten werden.
Bei Einzelpraxen greift ein anderer Mechanismus. Die Abfärberegelung knüpft an Personengesellschaften an und ist auf die Einzelpraxis nach ihrem Wortlaut nicht anwendbar. Folgenlos bleiben gewerbliche Nebentätigkeiten deshalb aber nicht. Sind die Tätigkeiten trennbar, werden sie getrennt beurteilt: Neben der freiberuflichen Praxis entsteht dann in der Regel ein zweites, gewerbliches Einzelunternehmen mit eigener Gewerbeanmeldung und eigener Gewinnermittlung. Voraussetzung ist die tatsächliche Trennbarkeit mit getrennten Aufzeichnungen, eigenen Erlöskonten und idealerweise getrennten Konten. Sind die Tätigkeiten untrennbar miteinander verflochten, wird die Gesamttätigkeit einheitlich nach ihrem Schwerpunkt beurteilt, was ebenfalls zur gewerblichen Einordnung führen kann. Details finden Sie im Beitrag Steuerberater für Heilberufe in Berlin.
3. Welche Buchführung Ihre Praxis braucht
Kurz gesagt: eine vollständige. Die Erleichterung gegenüber bilanzierenden Betrieben betrifft die Methode, nicht den Umfang.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vollwertige Gewinnermittlung
Sie ermitteln Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, und zwar dauerhaft, unabhängig davon, wie groß die Praxis wird. Das bedeutet aber nicht weniger Buchhaltung, sondern eine andere.
Sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen und durch Belege nachzuweisen. Es gibt keine Schwelle, unterhalb derer weniger erfasst werden müsste, und keine Erleichterung bei der Vollständigkeit. Ihre Praxis braucht also eine laufende Finanzbuchhaltung wie jeder andere Betrieb auch.
Was gegenüber der Bilanzierung entfällt
| Merkmal | Einnahmenüberschussrechnung | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben | vollständig erforderlich | vollständig erforderlich |
| Buchungsmethode | einfache Aufzeichnung | doppelte Buchführung |
| Zeitliche Zuordnung | Zufluss und Abfluss | periodengerecht |
| Bestandskonten, Inventur, Bilanz | entfallen | erforderlich |
| Forderungen und Verbindlichkeiten | nicht zu erfassen | zu erfassen |
Zusätzliche besondere Aufzeichnungspflichten
Neben der laufenden Buchhaltung kommen einzelne Pflichten hinzu, die gesondert zu erfüllen sind:
- Ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie bestimmter Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG.
- Ein gesondertes Verzeichnis für Wirtschaftsgüter, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, nach § 7a Abs. 8 EStG.
- Die getrennte Aufzeichnung bestimmter Aufwendungen wie Geschenke, Bewirtungskosten und häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 7 EStG. Wer das versäumt, verliert den Abzug schon aus formalen Gründen.
- Umsatzsteuerliche Aufzeichnungen nach § 22 UStG, auch wenn Ihre Umsätze überwiegend steuerfrei sind.
- Das Lohnkonto, sobald Sie Personal beschäftigen.
GoBD und Aufbewahrung
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form gelten auch für die Einnahmenüberschussrechnung. Das betrifft vor allem die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen, die zeitgerechte Erfassung und die Nachvollziehbarkeit. Eine Excel-Tabelle ohne Änderungsprotokoll erfüllt das nicht.
Aufzubewahren sind Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Aufzeichnungen und Abschlüsse zehn Jahre. Die Frist endet nicht, solange die Festsetzungsfrist läuft oder eine Außenprüfung anhängig ist.
Beck Steuerberatung für Heilberufe
Einmal richtig aufgesetzt, dann läuft es
Laufende Buchhaltung, Anlagenverzeichnis, getrennte Aufzeichnungen und GoBD-konforme Belegablage: Wir richten die Praxisbuchhaltung so ein, dass sie einer Betriebsprüfung standhält, ohne Ihren Alltag zu belasten.
Zur Steuerberatung für Heilberufe4. Steuerliche Anmeldung und Zuständigkeiten
Kurz gesagt: Sie melden sich nur beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt. Aber es können zwei Finanzämter zuständig sein.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Niederlassung melden Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit über ELSTER an. Im Fragebogen stellen Sie mehrere Weichen: die Schätzung des erwarteten Gewinns, die zur Grundlage Ihrer Vorauszahlungen wird, die Gewinnermittlungsart und die umsatzsteuerliche Einordnung. Schätzen Sie realistisch, nicht zu niedrig. Eine bewusst niedrige Angabe verschafft kurzfristig Liquidität und führt später zu einer Nachzahlung, die zusammen mit rückwirkend erhöhten Vorauszahlungen fällig wird.
Wenn Wohnsitz und Praxis auseinanderfallen
Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Berlin hat 17 Regionalfinanzämter, die nach Bezirken und Ortsteilen zuständig sind, dazu mehrere Ämter mit Sonderzuständigkeiten.
Liegt Ihre Praxis im Bezirk eines anderen Finanzamts als Ihr Wohnsitz, kommt eine zweite Erklärung hinzu. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden dann nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO gesondert festgestellt. Zuständig dafür ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus Sie die Tätigkeit vorwiegend ausüben, also das Praxisfinanzamt. Praktisch bedeutet das zwei Erklärungen bei zwei Ämtern: die Feststellungserklärung beim Praxisfinanzamt, das den Gewinn feststellt, und die Einkommensteuererklärung beim Wohnsitzfinanzamt, das den festgestellten Betrag übernimmt.
In Berlin ist das keine Seltenheit, weil Wohnort und Praxisstandort oft in verschiedenen Bezirken liegen. Wer das nicht weiß, wundert sich über Post von einem Finanzamt, mit dem er nie gerechnet hat.
Berufsrechtliche Anmeldungen
Parallel laufen Ärztekammer Berlin, Kassenärztliche Vereinigung bei Kassenzulassung, Berufshaftpflicht und, sobald Sie Personal beschäftigen, die Anmeldung als Arbeitgeber bei Finanzamt und Sozialversicherung.
5. Praxisübernahme: Kaufpreis und Abschreibung
Kurz gesagt: Der Kaufpreis zerfällt in mehrere Bestandteile, die unterschiedlich lange abgeschrieben werden.
Materielle Wirtschaftsgüter
Praxiseinrichtung, Geräte und Instrumente werden über ihre jeweilige Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Der ideelle Praxiswert
Patientenstamm, Standortvorteil und Ruf der Praxis bilden zusammen den ideellen Praxiswert, ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Der Grund: Der Wert einer freiberuflichen Praxis beruht wesentlich auf dem persönlichen Vertrauensverhältnis zum bisherigen Inhaber, und dieses verflüchtigt sich nach dessen Ausscheiden verhältnismäßig rasch.
| Erwerbsform | Abschreibungsdauer Praxiswert | Warum |
|---|---|---|
| Übernahme einer Einzelpraxis | in der Regel 3 bis 5 Jahre | der bisherige Inhaber scheidet vollständig aus |
| Eintritt in eine Sozietät oder Berufsausübungsgemeinschaft | in der Regel 6 bis 10 Jahre | der bisherige Inhaber wirkt weiter mit, die Patientenbeziehung trägt länger |
| Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs | 15 Jahre | gesetzliche Fiktion, auf den freiberuflichen Praxiswert nicht anwendbar |
Zulässig ist nur die lineare Abschreibung. Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung, die Werte sind frei gewählt: Ein Praxiswert von 300.000 Euro bei Übernahme einer Einzelpraxis und einer angenommenen Nutzungsdauer von vier Jahren ergibt eine jährliche Gewinnminderung von 75.000 Euro, und zwar genau in der Phase, in der die Praxis bereits volle Erträge liefert. Bei einer Gemeinschaftspraxis verteilte sich derselbe Betrag über sechs bis zehn Jahre. Im Einzelfall kann die anzusetzende Nutzungsdauer abweichen.
Die Finanzierungszinsen für den Praxiskauf sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar.
6. Die Vertragsarztzulassung im Kaufpreis
Kurz gesagt: Die gute Nachricht zuerst. Wenn sich der Kaufpreis am Verkehrswert der Praxis orientiert, ist der Zulassungsvorteil im Praxiswert enthalten und wird mit diesem abgeschrieben. Nur in einem Sonderfall sieht es anders aus.
Diese Frage wird häufig falsch dargestellt, deshalb die Rechtsprechung in drei Stufen.
| Konstellation | Folge | Rechtsprechung |
|---|---|---|
| Kaufpreis orientiert sich am Verkehrswert der Praxis | kein eigenes Wirtschaftsgut, Zulassungsvorteil im Praxiswert enthalten und mit diesem abschreibbar | BFH vom 9. August 2011, VIII R 13/08 |
| Zuschlag zum Verkehrswert bei Übernahme einer funktionsfähigen Praxis | ebenfalls kein eigenes Wirtschaftsgut, Gegenstand ist die Praxis als Chancenpaket | BFH vom 21. Februar 2017, VIII R 7/14 |
| Allein die Zulassung ist Gegenstand der Übertragung | selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut, nicht abnutzbar und nicht abschreibbar | BFH vom 21. Februar 2017, VIII R 56/14 |
Der Regelfall
Orientiert sich der Kaufpreis am Verkehrswert der übernommenen Praxis, wird neben dem Praxiswert kein weiteres selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut in Form des mit der Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils erworben. Der Zulassungsvorteil ist dann im Praxiswert untrennbar enthalten und wird zusammen mit ihm abgeschrieben. Die frühere Praxis mancher Finanzämter, einen Teil des Kaufpreises als nicht abschreibbaren Zulassungsvorteil herauszurechnen, ist damit überholt.
Der Zuschlag zum Verkehrswert
Wird ein Überpreis gezahlt, spricht das genauso wie eine am Verkehrswert orientierte Zahlung dafür, dass Gegenstand der Übertragung die Praxis als Chancenpaket ist. Der Zulassungsvorteil bleibt auch dann im Praxiswert enthalten. Das gilt ebenso, wenn eine Gemeinschaftspraxis eine Einzelpraxis erwirbt und die Zulassung übergeht.
Der Sonderfall
Anders liegt es, wenn ausnahmsweise allein die Zulassung Gegenstand der Übertragung ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arzt an einen ausscheidenden Kollegen eine Zahlung leistet, um die Zulassung zu erlangen, ohne dessen Praxis zu übernehmen, weil er den Vertragsarztsitz an einen anderen Ort verlegen will. Dann konkretisiert sich der Vorteil aus der Zulassung zu einem selbstständigen immateriellen Wirtschaftsgut, das nicht abnutzbar und damit nicht abschreibbar ist.
Was daraus für die Vertragsgestaltung folgt
Ein Kaufvertrag, der eine funktionsfähige Praxis mit Patientenstamm, Einrichtung und laufendem Betrieb überträgt, führt zur vollen Abschreibbarkeit des Praxiswerts. Wer dagegen im Vertrag einen gesonderten Betrag ausschließlich für die Zulassung ausweist oder faktisch nur die Zulassung erwirbt, begibt sich in den Sonderfall. Die Kaufpreisaufteilung gehört deshalb in den Kaufvertrag und sollte vorher steuerlich geprüft werden.
7. Investitionen und Abschreibungen
Kurz gesagt: Eine Praxisgründung ist investitionsintensiv, und gerade jetzt gibt es dafür ein befristetes Fenster mit höheren Abschreibungssätzen.
| Instrument | Umfang | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | sofort in voller Höhe | bis 800 Euro netto je Wirtschaftsgut |
| Lineare Abschreibung | gleichmäßig über die Nutzungsdauer | nach den amtlichen AfA-Tabellen |
| Degressive Abschreibung | höchstens das Dreifache des linearen Satzes, zugleich gedeckelt auf 30 Prozent | fabrikneue bewegliche Wirtschaftsgüter, Anschaffung zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 |
| Sonderabschreibung | bis zu 40 Prozent, verteilbar auf fünf Jahre | Gewinn im Vorjahr höchstens 200.000 Euro, mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung |
| Investitionsabzugsbetrag | bis 50 Prozent vorab, kumuliert höchstens 200.000 Euro | Gewinn im Abzugsjahr höchstens 200.000 Euro, Investition binnen drei Jahren, mindestens 90 Prozent betriebliche Nutzung |
Die degressive Abschreibung richtig berechnen
Hier lohnt ein genauer Blick, weil die Regel oft verkürzt dargestellt wird. Der anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei linearer Abschreibung maßgebenden Prozentsatzes betragen und ist zugleich auf 30 Prozent begrenzt. Maßgeblich ist immer der niedrigere der beiden Werte, es lassen sich also nicht pauschal 30 Prozent ansetzen.
Zwei vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung, die Werte sind frei gewählt: Bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren beträgt der lineare Satz 10 Prozent, das Dreifache davon 30 Prozent. Hier greifen beide Grenzen gleichermaßen, es sind 30 Prozent möglich. Bei einer Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren liegt der lineare Satz bei rund 6,67 Prozent, das Dreifache bei rund 20 Prozent. Dann gilt diese Grenze, nicht die 30 Prozent. Im Einzelfall hängt das Ergebnis zusätzlich vom Anschaffungsmonat ab.
Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kommt zusätzlich zur regulären Abschreibung hinzu, frei verteilbar über das Jahr der Anschaffung und die vier Folgejahre. Der Satz wurde für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2023 von zuvor 20 Prozent auf 40 Prozent angehoben.
Beim Investitionsabzugsbetrag ist die Gewinngrenze zu beachten: Maßgeblich ist der Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr, ermittelt ohne Berücksichtigung der Abzugsbeträge, nicht Ihr Gesamteinkommen. Erfolgt die Investition nicht innerhalb von drei Jahren, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst, mit Verzinsung.
8. Kosten vor der Praxiseröffnung
Kurz gesagt: Aufwendungen, die vor der Eröffnung anfallen, sind grundsätzlich als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar.
Voraussetzung ist ein hinreichend konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Tätigkeit. Ob dieser vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und wird umso eher anerkannt, je konkreter die Niederlassungsabsicht bereits nach außen erkennbar war.
In Betracht kommen unter anderem Beratungskosten für Steuerberater, Rechtsanwalt und Praxisberater, Fahrtkosten zu Standortbesichtigungen und Bankgesprächen, Fortbildungen mit Bezug zur Niederlassung, Fachliteratur, Bewerbungs- und Zulassungskosten sowie Finanzierungskosten. Sammeln Sie Belege ab dem Zeitpunkt, an dem die Niederlassung konkret wird, auch wenn die Gründung erst im Folgejahr stattfindet.
9. Umsatzsteuer im Gründungsjahr
Kurz gesagt: Ihre Heilbehandlungen sind steuerfrei. Das klingt gut, kostet Sie aber bei jeder Investition Geld. Und im Gründungsjahr gilt eine Besonderheit.
Steuerfreiheit und die Kehrseite
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin mit therapeutischem Ziel sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Die Kehrseite: Aus den Praxisinvestitionen können Sie insoweit keine Vorsteuer ziehen. Die 19 Prozent auf Geräte und Einrichtung sind echter Kostenfaktor, und genau so gehört es in die Finanzierungsplanung. Ein Gerät für 40.000 Euro netto kostet Sie tatsächlich 47.600 Euro.
Die Grenze im ersten Jahr
Wenn Sie steuerpflichtige Leistungen planen, also ästhetische Behandlungen ohne Indikation, bestimmte Gutachten oder Produktverkauf, richten Sie von Anfang an eine getrennte Umsatzerfassung ein. Für die Kleinunternehmergrenzen gilt eine Besonderheit: Nach § 19 Abs. 2 UStG bleiben die steuerfreien Heilbehandlungsumsätze bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes außer Ansatz. Es zählen also allein Ihre steuerpflichtigen Umsätze.
Und weil im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit kein Vorjahresumsatz existiert, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung in diesem Jahr die Grenze von 25.000 Euro maßgebend und nicht die von 100.000 Euro. Das ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Neufassung des § 19 UStG, das in Abschnitt 19.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses eingearbeitet wurde. Erst ab dem Folgejahr gelten beide Grenzen nebeneinander.
Für eine Praxis mit nennenswertem Anteil an Selbstzahlerleistungen kann das im ersten Jahr eine böse Überraschung sein. Alle Details zur Abgrenzung finden Sie im Beitrag Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
10. Das erste Jahr: Vorauszahlungen und Liquidität
Kurz gesagt: Der häufigste Fehler im Gründungsjahr ist kein Steuerfehler, sondern ein Liquiditätsfehler.
Warum die Nachzahlung überrascht
Im ersten Jahr setzt das Finanzamt oft niedrige oder gar keine Vorauszahlungen fest, weil noch keine Vorjahreswerte existieren. Läuft die Praxis gut an, kommt die Überraschung mit dem ersten Steuerbescheid: Nachzahlung für das Gründungsjahr plus rückwirkend erhöhte Vorauszahlungen für das laufende Jahr, oft in einem Betrag.
Wann Nachzahlungszinsen anfallen
Sie betragen 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Wichtig für die Einordnung: Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für das Steuerjahr 2026 läuft er also ab dem 1. April 2028. Wer seine Erklärung zügig einreicht und den Bescheid früh bekommt, vermeidet die Zinsen in aller Regel vollständig. Teuer wird es bei spät eingereichten Erklärungen und bei Betriebsprüfungen, die mehrere Jahre aufrollen.
Zwei Gegenmaßnahmen
- Lassen Sie die Vorauszahlungen bei gutem Anlauf proaktiv anpassen, das geht formlos über ELSTER oder über Ihren Steuerberater.
- Legen Sie vom ersten Monat an einen festen Anteil des Praxisgewinns auf ein separates Steuerkonto. Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung, die Werte sind frei gewählt: Eine Quote im Bereich von 35 bis 40 Prozent ist für viele Praxen ein brauchbarer Startwert. Die tatsächlich nötige Quote hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, Ihren Vorsorgeaufwendungen und weiteren Einkünften ab und kann deutlich abweichen.
Die Abrechnungslogik gehört in die Planung
Die Quartalszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung fließen mit Verzögerung, Restzahlungen teils Monate später. Weil die Einnahmenüberschussrechnung Einnahmen erst bei Zufluss erfasst, verschiebt sich die Besteuerung entsprechend nach hinten. Steuerlich ist das ein Vorteil, für die Liquiditätsplanung im ersten Jahr aber anspruchsvoll.
Der Gewinn des Gründungsjahres lässt sich zudem aktiv steuern, über den Zeitpunkt von Investitionen, die Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung, die Verteilung der Sonderabschreibung und den Investitionsabzugsbetrag. Diese Entscheidungen wirken nur im laufenden Jahr.
Beck Steuerberatung Berlin begleitet Praxisgründungen von der ersten Kaufpreisverhandlung über die Finanzierungsunterlagen bis zur laufenden Betreuung. Einen Überblick finden Sie auf den Seiten zur Steuerberatung für Ärzte und zur Steuerberatung für Heilberufe.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Einnahmenüberschussrechnung erspart Ihnen die doppelte Buchführung, nicht die vollständige Buchhaltung.
- Der Wert der Freiberuflichkeit liegt bei den wegfallenden Pflichten, nicht bei der Steuer.
- Bei verkehrswertorientiertem Kaufpreis ist der Zulassungsvorteil im Praxiswert enthalten und abschreibbar.
- Die Kaufpreisaufteilung gehört in den Vertrag und sollte vorher steuerlich geprüft werden.
- Vorauszahlungen früh anpassen lassen, das ist der wirksamste Schutz vor Liquiditätsengpässen.
Kostenloses Erstgespräch
Vor der Unterschrift, nicht danach
Kaufpreisgestaltung, Abschreibungsstrategie, Vorauszahlungen und Liquiditätsplanung. Einmal richtig aufgesetzt, wirkt es über die gesamte Anfangsphase.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenBeck Steuerberatung in Berlin-Kreuzberg
Unsere Kanzlei befindet sich in der Muskauer Str. 12, 10997 Berlin-Kreuzberg, zentral gelegen und gut erreichbar. Wir begleiten Ihre Praxisgründung von der Planung bis zur laufenden Betreuung. Terminvereinbarung unter 030 24047850 oder über unser Kontaktformular, Beratung auch vollständig digital per Video-Call.
Sie planen die Niederlassung in Berlin, als Neugründung, Übernahme oder Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft? Im kostenlosen Erstgespräch mit Beck Steuerberatung Berlin besprechen wir Ihre Situation und erstellen einen konkreten Fahrplan für Ihr Gründungsjahr. Telefonisch erreichbar unter 030 24047850.
11. Häufige Fragen: Arztpraxis gründen und Steuern
Welche Steuern zahle ich als niedergelassener Arzt in Berlin?
Einkommensteuer auf den Praxisgewinn nach dem progressiven Tarif, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Keine Gewerbesteuer, weil Sie freiberuflich nach § 18 EStG tätig sind. Umsatzsteuer fällt nur auf steuerpflichtige Leistungen ohne therapeutisches Ziel an.
Muss ich als Arzt eine Buchhaltung führen, wenn ich die Einnahmenüberschussrechnung nutze?
Ja, und zwar eine vollständige. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vollwertige Gewinnermittlung: Sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen und durch Belege nachzuweisen. Die Erleichterung betrifft allein die Methode, nämlich den Verzicht auf doppelte Buchführung, Bestandskonten, Inventur und Bilanz sowie die Erfassung nach Zufluss und Abfluss. Die GoBD gelten dabei ebenfalls.
Welche besonderen Aufzeichnungen kommen hinzu?
Ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG, ein gesondertes Verzeichnis bei Sonderabschreibungen nach § 7a Abs. 8 EStG, die getrennte Aufzeichnung bestimmter Aufwendungen wie Geschenke, Bewirtung und häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 7 EStG, umsatzsteuerliche Aufzeichnungen nach § 22 UStG und bei Beschäftigten das Lohnkonto.
Wie viel Vorteil bringt die Freiberuflichkeit gegenüber einem Gewerbebetrieb?
Steuerlich in Berlin sehr wenig. Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern über § 35 EStG mit dem Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, und weil dadurch auch der Solidaritätszuschlag sinkt, beträgt die Gesamtentlastung das 4,22-fache. Bei einem Hebesatz von 410 Prozent gleicht das die Gewerbesteuer aus. Der eigentliche Wert liegt im Wegfall von Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuererklärung, Vorauszahlungen, IHK-Beiträgen und Buchführungspflicht.
Wie wird der Kaufpreis einer Praxisübernahme abgeschrieben?
Der Kaufpreis wird aufgeteilt. Einrichtung und Geräte werden über ihre Restnutzungsdauer abgeschrieben, der ideelle Praxiswert einer Einzelpraxis in der Regel über drei bis fünf Jahre, bei Eintritt in eine Sozietät oder Berufsausübungsgemeinschaft über sechs bis zehn Jahre. Zulässig ist nur die lineare Abschreibung. Die Aufteilung sollte bereits im Kaufvertrag festgelegt werden.
Kann ich den Wert einer Vertragsarztzulassung abschreiben?
Orientiert sich der Kaufpreis am Verkehrswert der Praxis, wird neben dem Praxiswert kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut in Form des Zulassungsvorteils erworben. Er ist dann im Praxiswert enthalten und wird mit diesem abgeschrieben (BFH-Urteil vom 9. August 2011, VIII R 13/08). Dasselbe gilt bei einem Zuschlag zum Verkehrswert und beim Erwerb einer Einzelpraxis durch eine Gemeinschaftspraxis (BFH-Urteil vom 21. Februar 2017, VIII R 7/14). Nur wenn ausnahmsweise allein die Zulassung Gegenstand der Übertragung ist, entsteht ein selbstständiges, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 21. Februar 2017, VIII R 56/14).
Wie hoch darf die degressive Abschreibung angesetzt werden?
Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei linearer Abschreibung maßgebenden Satzes betragen und ist zugleich auf 30 Prozent begrenzt. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte. Bei zehn Jahren Nutzungsdauer sind es 30 Prozent, bei fünfzehn Jahren dagegen nur rund 20 Prozent. Die Regelung gilt für fabrikneue bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Kann ich Gründungskosten vor der Praxiseröffnung absetzen?
Grundsätzlich ja, als vorweggenommene Betriebsausgaben, wenn ein hinreichend konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Tätigkeit besteht. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Sammeln Sie Belege ab der ersten konkreten Planung, auch wenn die Eröffnung erst im Folgejahr erfolgt.
Welche Umsatzgrenze gilt im Gründungsjahr?
Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit ist nach Auffassung der Finanzverwaltung die Grenze von 25.000 Euro maßgebend und nicht die von 100.000 Euro, weil kein Vorjahresumsatz existiert. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Neufassung des § 19 UStG. Ab dem Folgejahr gelten beide Grenzen nebeneinander. Für die Berechnung zählen nur die steuerpflichtigen Umsätze, steuerfreie Heilbehandlungsumsätze bleiben außer Ansatz.
Kann ich Vorsteuer aus den Praxisinvestitionen ziehen?
Soweit die Investitionen steuerfreien Heilbehandlungen dienen, nicht. Die Umsatzsteuer auf Geräte und Einrichtung ist dann echter Kostenfaktor und gehört in voller Höhe in die Finanzierungsplanung. Bei geplanten steuerpflichtigen Leistungen ist ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich, wenn ein sachgerechter Aufteilungsschlüssel dokumentiert wird.
Ab wann laufen Nachzahlungszinsen?
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Zinsen betragen 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, entsprechend 1,8 Prozent pro Jahr. Wer zügig einreicht, vermeidet sie in aller Regel.
Welches Finanzamt ist für meine Praxis in Berlin zuständig?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt Ihres Wohnsitzes. Liegt die Praxis im Bezirk eines anderen Finanzamts, werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zusätzlich gesondert festgestellt. Zuständig dafür ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Sie reichen dann zwei Erklärungen ein: die Feststellungserklärung beim Praxisfinanzamt und die Einkommensteuererklärung beim Wohnsitzfinanzamt. Berlin hat 17 Regionalfinanzämter sowie mehrere Ämter mit Sonderzuständigkeiten.
Haftungsausschluss
Die Beiträge dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information. Sie sind nicht auf einzelne Sachverhalte zugeschnitten und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Eine individuelle Beratung ersetzen sie folglich nicht. Durch das Lesen kommt kein Mandats-, Beratungs- oder Auskunftsvertragsverhältnis zustande. Verbindliche Aussagen zu einem konkreten Sachverhalt werden ausschließlich im Rahmen eines erteilten Mandats erteilt.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Stand zum am Beitrag angegebenen Datum. Eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nicht. Die Inhalte sind nicht dazu bestimmt, Grundlage wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Entscheidungen zu sein. Wer auf ihrer Grundlage handelt oder hiervon absieht, tut dies auf eigenes Risiko. Ein schutzwürdiges Vertrauen auf die Richtigkeit der Inhalte kann hierauf nicht gestützt werden.
Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir ein persönliches Gespräch bei Beck Steuerberatung Berlin.