Freiberufler Steuererklärung

reiberufler Steuererklärung: Was du einreichen musst & wie es funktioniert

Was früher ein Hobby war, ist heute oft ein Geschäftsmodell: Influencerinnen, Streamer und Content Creator verdienen mit Instagram, TikTok, Twitch oder YouTube Geld, erhalten (kostenlose) Produkte oder schließen Kooperationen mit Marken.

In diesem Beitrag erfährst du, wann du als Influencer steuerpflichtig wirst, was du versteuern musst – und wie du dich optimal vorbereitest um böse Überraschungen zu vermeiden.

Veröffentlicht am
Autor: Maximilian Beck
Lesezeit: 6 min

Die Steuererklärung als Freiberufler unterscheidet sich grundlegend von der eines Angestellten. Du musst mehrere Erklärungen einreichen, kennst keine automatischen Lohnsteuerabzüge und bist für Vorauszahlungen selbst verantwortlich. Beck Steuerberatung Berlin erklärt in diesem Beitrag Schritt für Schritt, welche Formulare du als Freiberufler brauchst, welche Fristen gelten und welche Fehler du vermeiden solltest.

Welche Steuererklärungen musst du als Freiberufler einreichen?

Als Freiberufler bist du in der Regel verpflichtet, mehrere Erklärungen beim Finanzamt einzureichen. Welche genau, hängt von deiner Situation ab – aber in den meisten Fällen sind es diese drei:

Einkommensteuererklärung mit der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) – das ist die Haupterklärung, in der du deinen Gewinn angibst und die Steuer berechnest.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – die Gewinnermittlung als Anlage zur Einkommensteuererklärung. Sie zeigt dem Finanzamt, wie dein Gewinn berechnet wurde.

Umsatzsteuererklärung – wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, also deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellst. Dazu kommen unterjährig Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise).

Keine Pflicht hingegen: eine Gewerbesteuererklärung. Klassische Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer und müssen auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben – das ist einer der größten Steuervorteile der Freiberufler-Rechtsform.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die EÜR ist die Gewinnermittlungsmethode für Freiberufler und kleine Unternehmen. Das Prinzip ist denkbar einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gleich Gewinn. Dieser Gewinn wird dann in der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert.

Die EÜR muss elektronisch über ELSTER (das Steuerportal der Finanzverwaltung) eingereicht werden – Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Du gibst dabei alle Einnahmen und Ausgaben nach bestimmten Kategorien geordnet ein. Das Finanzamt stellt dafür ein standardisiertes Formular zur Verfügung.

Was gehört in die Einnahmen? Alle Zahlungen, die du für deine freiberufliche Tätigkeit erhalten hast – Honorare, Projektpauschalen, Lizenzzahlungen, aber auch geldwerte Sachleistungen wie Produktzusendungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs (Zuflussprinzip).

Was gehört in die Ausgaben? Alle betrieblich veranlassten Kosten – von Büromaterial über Softwarelizenzen bis hin zu Reisekosten und Steuerberatungskosten. Eine vollständige Übersicht der absetzbaren Betriebsausgaben findest du in unserem Beitrag zu Steuern sparen als Freiberufler.

Wichtig: Anders als bei der Bilanzierung musst du als EÜR-Freiberufler keine Forderungen oder Verbindlichkeiten erfassen. Nur tatsächliche Zahlungsein- und -ausgänge zählen. Das macht die EÜR deutlich einfacher als die doppelte Buchführung.

Die Einkommensteuererklärung als Freiberufler

Die Einkommensteuererklärung ist die zentrale Steuererklärung. Als Freiberufler nutzt du dafür folgende Formulare und Anlagen:

Mantelbogen ESt 1 A – die Haupterklärung mit persönlichen Daten, Sonderausgaben (Krankenversicherung, Rürup-Beiträge), außergewöhnlichen Belastungen und Steuervergünstigungen.

Anlage S – hier trägst du den Gewinn aus deiner freiberuflichen Tätigkeit ein. Der Gewinn kommt direkt aus deiner EÜR.

Anlage EÜR – die Einnahmenüberschussrechnung als eigene Anlage, die zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht wird.

Anlage Vorsorgeaufwand – für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Rürup-Beiträge.

Anlage N – nur wenn du zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit noch als Angestellter arbeitest.

Anlage KAP – wenn du Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, ETF-Gewinne) hattest, die nicht der Abgeltungsteuer unterlagen oder für die du die Günstigerprüfung beantragen möchtest.

Die gesamte Erklärung wird elektronisch über ELSTER oder über einen Steuerberater eingereicht. Wer einen Steuerberater beauftragt, profitiert von einer automatisch verlängerten Abgabefrist – ein wesentlicher Vorteil neben der inhaltlichen Expertise.

Die Umsatzsteuererklärung

Wer keine Kleinunternehmerregelung nutzt, muss zusätzlich zur Einkommensteuererklärung eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen. Diese fasst alle unterjährigen Voranmeldungen zusammen und gleicht die bereits geleisteten Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Jahresschuld ab.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich oder quartalsweise abzugeben, je nach Höhe der Zahllast im Vorjahr. Die Grenze liegt bei 7.500 € Jahresschuld – darüber monatliche Pflicht, darunter quartalsweise. Im Gründungsjahr und im Folgejahr sind grundsätzlich monatliche Voranmeldungen fällig. Abgabetermin ist jeweils der 10. des Folgemonats.

Was viele vergessen: Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden elektronisch über ELSTER eingereicht. Papierformulare werden nicht akzeptiert. Wer zu spät einreicht, riskiert Verspätungszuschläge.

Besonderheit für Freiberufler mit internationalen Kunden: Wenn du Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland oder in Drittländern erbringst, gelten besondere Regelungen. Das Reverse-Charge-Verfahren, die Zusammenfassende Meldung (ZM) und bei B2C-Leistungen ggf. der One-Stop-Shop (OSS) müssen korrekt angewendet werden. Fehler hier sind häufig und können teuer werden.

Gewerbesteuer: Müssen Freiberufler zahlen?

Nein – klassische Freiberufler nach § 18 EStG sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Das umfasst alle Tätigkeiten, die im Gesetz explizit als freiberuflich genannt werden (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Wissenschaftler, Künstler u. a.) sowie sogenannte „ähnliche Berufe“.

Für moderne Freiberufler – IT-Freelancer, Berater, Coaches, Designer – ist die Einordnung nicht immer eindeutig. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt. Wer als freiberuflich eingestuft wird, zahlt keine Gewerbesteuer und muss auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Achtung bei gemischten Tätigkeiten: Wer sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt, riskiert eine sogenannte gewerbliche Infizierung – dabei werden alle Einkünfte als gewerblich behandelt, auch der freiberufliche Anteil. Eine saubere Trennung der Tätigkeiten oder eine separate Gesellschaft für den gewerblichen Teil kann das verhindern.

Steuervorauszahlungen richtig planen

Als Freiberufler gibt es keinen Arbeitgeber, der die Steuer monatlich einbehält. Stattdessen setzt das Finanzamt quartalsweise Steuervorauszahlungen fest – jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Basis sind die Vorjahreswerte.

Das Problem: Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich höher ist als im Vorjahr, sind die festgesetzten Vorauszahlungen zu niedrig. Die Differenz wird dann bei der Jahresabrechnung fällig – oft als unerwartete Nachzahlung, die die Liquidität belastet. Dazu können Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr kommen.

Die Lösung: Beantrage aktiv eine Anpassung der Vorauszahlungen, wenn sich dein Gewinn erkennbar verändert. Das geht formlos über ELSTER oder über deinen Steuerberater. Außerdem empfiehlt es sich, monatlich einen Anteil des Gewinns (grob 35–40 % bei mittleren Einkünften, 45 % bei höheren) auf einem separaten Steuerkonto zurückzulegen – so gibt es keine bösen Überraschungen bei der Jahresabrechnung.

Fristen 2026 im Überblick

Einkommensteuererklärung 2025 ohne Steuerberater: 31. Juli 2026. Wer die Frist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat.

Einkommensteuererklärung 2025 mit Steuerberater: 30. April 2027 – automatische Fristverlängerung um neun Monate. Das ist einer der praktischsten Vorteile einer professionellen Steuerberatung.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Jeweils am 10. des Folgemonats (oder -quartals). Mit Dauerfristverlängerung (Antrag erforderlich) verschiebt sich die Frist um einen Monat – gegen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahreszahllast.

Umsatzsteuerjahreserklärung 2025: Gleiche Fristen wie die Einkommensteuererklärung – 31. Juli 2026 ohne Steuerberater, 30. April 2027 mit Steuerberater.

Steuervorauszahlungen 2026: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.

Belege & Nachweise: Was du aufbewahren musst

Alle Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, musst du 10 Jahre lang aufbewahren – das gilt für Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und alle sonstigen steuerrelevanten Dokumente. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Buchung erfolgt ist.

Digitale Belege sind zulässig – aber nur wenn sie den GoBD-Anforderungen (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) entsprechen. Das bedeutet: unveränderbar gespeichert, jederzeit lesbar, vollständig und geordnet archiviert. Ein Foto mit dem Smartphone, das direkt in eine konforme Buchhaltungssoftware (z. B. Lexoffice, Sevdesk, DATEV) hochgeladen wird, erfüllt diese Anforderungen in der Regel.

Papierbelege, die du digital archivierst und dann vernichtest, sind nur dann zulässig, wenn der digitale Scan GoBD-konform ist. Im Zweifel lieber beides aufbewahren.

Die häufigsten Fehler bei der Freiberufler-Steuererklärung

Betriebsausgaben unvollständig erfasst: Viele Freiberufler geben nur die offensichtlichen Ausgaben an und vergessen anteilige Telefon- und Internetkosten, die Homeoffice-Pauschale, Fachliteratur oder Berufsverbandsbeiträge. Jeder vergessene Euro erhöht den steuerpflichtigen Gewinn unnötig.

Vorauszahlungen nicht angepasst: Wer seinen Gewinn im laufenden Jahr deutlich steigert, aber die Vorauszahlungen nicht anpasst, erlebt beim Jahresbescheid eine unangenehme Überraschung – oft verbunden mit Liquiditätsproblemen.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen vergessen: Gerade in der Gründungsphase wird die monatliche Pflicht zur Voranmeldung oft unterschätzt. Jede vergessene Voranmeldung führt zu einem Verspätungszuschlag.

Zu späte Abgabe: Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli als harte Frist. Wer diese verpasst, zahlt Verspätungszuschläge – und verliert die Möglichkeit, noch im selben Jahr steuerlich zu gestalten.

Gewerbliche Infizierung nicht erkannt: Wer neben freiberuflicher Tätigkeit auch gewerbliche Leistungen anbietet, ohne die Tätigkeiten sauber zu trennen, riskiert, dass alle Einkünfte als gewerblich eingestuft werden – inklusive Gewerbesteuer auf den Gesamtgewinn.

Wenn du deine Steuererklärung als Freiberufler in Berlin zuverlässig und vollständig einreichen möchtest, ist Beck Steuerberatung Berlin dein richtiger Ansprechpartner. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir deine Situation und zeigen dir konkret, wo Optimierungspotenzial liegt.

Häufige Fragen: Steuererklärung als Freiberufler

Welche Formulare brauche ich als Freiberufler für die Steuererklärung?

Du brauchst den Mantelbogen ESt 1 A, die Anlage S (selbstständige Arbeit), die Anlage EÜR (Gewinnermittlung) und die Anlage Vorsorgeaufwand. Wenn du zusätzlich Kapitalerträge hattest, kommt die Anlage KAP dazu. Alle Formulare werden elektronisch über ELSTER eingereicht.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung?

Die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung – Einnahmen minus Ausgaben. Die Bilanzierung ist aufwendiger und erfasst auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände. Freiberufler sind grundsätzlich nicht zur Bilanzierung verpflichtet und nutzen immer die EÜR.

Muss ich als Freiberufler eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Nein. Klassische Freiberufler nach § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen keine Gewerbesteuererklärung einreichen. Ausnahme: Wenn du neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausübst und diese nicht sauber trennst.

Bis wann muss ich als Freiberufler die Steuererklärung einreichen?

Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli des Folgejahres – also für 2025 der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch auf den 30. April 2027. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich oder quartalsweise bis zum 10. des Folgemonats fällig.

Wie plane ich als Freiberufler meine Steuervorauszahlungen?

Lege monatlich 35–45 % deines Gewinns auf einem separaten Konto zurück. Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich höher ist als im Vorjahr, beantrage eine Anpassung der Vorauszahlungen – sonst droht eine hohe Nachzahlung bei der Jahresabrechnung.

Wie lange muss ich Belege als Freiberufler aufbewahren?

10 Jahre – gerechnet ab Ende des Kalenderjahres der Buchung. Digitale Belege sind zulässig, wenn sie GoBD-konform archiviert werden (unveränderbar, jederzeit lesbar, vollständig). Gängige Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen automatisch.

Lohnt sich ein Steuerberater für die Freiberufler-Steuererklärung?

In den meisten Fällen ja. Neben der inhaltlichen Expertise (vollständige Betriebsausgaben, Steueroptimierung, Vermeidung von Fehlern) profitierst du von der automatischen Fristverlängerung bis April des übernächsten Jahres. Beck Steuerberatung Berlin bietet ein kostenloses Erstgespräch an – Muskauer Str. 12, 10997 Berlin, Tel. 030 24047850.

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