Freiberufler Steuererklärung

Freiberufler Steuererklärung: Was du einreichen musst & wie es funktioniert

Was früher ein Hobby war, ist heute oft ein Geschäftsmodell: Influencerinnen, Streamer und Content Creator verdienen mit Instagram, TikTok, Twitch oder YouTube Geld, erhalten (kostenlose) Produkte oder schließen Kooperationen mit Marken.

In diesem Beitrag erfährst du, wann du als Influencer steuerpflichtig wirst, was du versteuern musst – und wie du dich optimal vorbereitest um böse Überraschungen zu vermeiden.

Veröffentlicht am
Autor: Maximilian Beck
Lesezeit: 11 min

Die Steuererklärung als Freiberufler unterscheidet sich grundlegend von der eines Angestellten. Du reichst mehrere Erklärungen ein, kennst keinen automatischen Lohnsteuerabzug und bist für deine Vorauszahlungen selbst verantwortlich. Beck Steuerberatung Berlin erklärt dir in diesem Beitrag Schritt für Schritt, welche Formulare du brauchst, wie die Gewinnermittlung funktioniert, welche Fristen aktuell gelten und welche Fehler regelmäßig Geld kosten.

Stand: August 2026. Zuletzt geprüft: August 2026. Fristangaben für das Steuerjahr 2025.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du brauchst in der Regel drei Erklärungen: Einkommensteuer mit Anlage S, die Anlage EÜR und, falls du nicht Kleinunternehmer bist, die Umsatzsteuerjahreserklärung.
  • Ohne Steuerberater ist der 31. Juli 2026 die Frist für das Jahr 2025, mit Steuerberater der 1. März 2027.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind im Regelfall quartalsweise fällig, monatlich erst ab mehr als 9.000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr.
  • Aufbewahrungsfristen sind Regelfristen: acht Jahre für Belege, zehn für Aufzeichnungen, im Einzelfall länger.

1. Welche Erklärungen du einreichen musst

Kurz gesagt: In den meisten Fällen sind es drei.

Erklärung Wozu Wann
Einkommensteuererklärung mit Anlage S Haupterklärung, hier wird deine Steuer berechnet immer
Anlage EÜR Gewinnermittlung, zeigt wie der Gewinn entstanden ist immer, zusammen mit der Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuerjahreserklärung gleicht die Voranmeldungen mit der Jahresschuld ab wenn du nicht Kleinunternehmer bist
Gewerbesteuererklärung nur bei gewerblichen Einkünften entfällt bei reiner Freiberuflichkeit

Die Gewerbesteuererklärung entfällt in aller Regel: Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer und müssen dafür auch keine Erklärung abgeben. Das gilt allerdings nur, solange der Freiberufler-Status hält.

2. Die Einnahmenüberschussrechnung

Kurz gesagt: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt deinen Gewinn.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachere der beiden Gewinnermittlungsarten. Freiberufler sind grundsätzlich nicht zur Buchführung verpflichtet und dürfen sie dauerhaft nutzen, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Die Schwellenwerte, ab denen Gewerbetreibende zur doppelten Buchführung wechseln müssen, gelten für dich nicht. Freiwillig bilanzieren darfst du trotzdem, sinnvoll ist das aber nur in wenigen Sonderfällen.

Was in die Einnahmen gehört

Alle Zahlungen für deine freiberufliche Tätigkeit, also Honorare, Projektpauschalen und Lizenzzahlungen, aber auch geldwerte Sachleistungen wie Produktzusendungen mit ihrem Marktwert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs, nicht das Rechnungsdatum. Das nennt sich Zuflussprinzip und ist gleichzeitig einer der wenigen echten Gestaltungshebel, die du hast.

Was in die Ausgaben gehört

Alle betrieblich veranlassten Kosten, von Büromaterial über Softwarelizenzen bis zu Reisekosten und Steuerberatungskosten. Eine vollständige Übersicht findest du in unserem Beitrag Steuern sparen als Freiberufler.

Der praktische Vorteil gegenüber der Bilanzierung

Du musst keine Forderungen und Verbindlichkeiten erfassen und kein Inventar führen. Nur tatsächliche Zahlungsein- und -ausgänge zählen. Die Anlage EÜR wird elektronisch über ELSTER übermittelt, Papierformulare sind dafür nicht vorgesehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Nach § 150 Abs. 8 AO kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten, wenn sie wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Das ist ein Härtefall und die absolute Ausnahme, aber es existiert.

3. Die Einkommensteuererklärung und ihre Anlagen

Kurz gesagt: Der Gewinn aus deiner EÜR wandert in die Anlage S, alles andere ergänzt du drumherum.

Formular Inhalt
Mantelbogen ESt 1 A persönliche Daten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuervergünstigungen
Anlage S Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, direkt aus der EÜR
Anlage EÜR die Gewinnermittlung als eigene Anlage
Anlage Vorsorgeaufwand Kranken- und Pflegeversicherung, Basisrente, berufsständisches Versorgungswerk
Anlage N nur wenn du zusätzlich angestellt bist
Anlage KAP Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer oder bei Günstigerprüfung

Die gesamte Erklärung wird elektronisch über ELSTER oder über einen Steuerberater übermittelt. Wer einen Berater beauftragt, profitiert von der automatisch verlängerten Abgabefrist, das ist neben der inhaltlichen Arbeit der praktischste Vorteil.

4. Umsatzsteuer: Voranmeldungen und Jahreserklärung

Kurz gesagt: Wie oft du Voranmeldungen abgibst, hängt allein an deiner Umsatzsteuer des Vorjahres, nicht an deinem Umsatz oder Gewinn.

Der Rhythmus

Gesetzlicher Regelfall ist nach § 18 Abs. 2 UStG das Kalendervierteljahr. Monatlich wird es erst, wenn deine Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro betragen hat, bis 2024 lag diese Schwelle bei 7.500 Euro. Betrug sie höchstens 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt ganz von der Abgabe befreien, zuvor waren es 1.000 Euro.

Abgabetermin ist jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Auch die Voranmeldungen werden ausschließlich elektronisch übermittelt.

Die Dauerfristverlängerung

Sie verschiebt die Frist um einen Monat. Die Sondervorauszahlung fällt dabei nur bei monatlicher Abgabe an, Quartalszahler leisten keine. Wie hoch sie ist, hängt von deiner Vorgeschichte ab:

Situation Berechnung der Sondervorauszahlung
volles Vorjahr tätig ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres
nur Teil des Vorjahres tätig Summe dieses Zeitraums auf eine Jahressumme hochrechnen, angefangene Monate zählen als volle
Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen auf Grundlage der für dieses Jahr zu erwartenden Vorauszahlungen

Die Dauerfristverlängerung kannst du bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Rechtsgrundlage sind die §§ 46 bis 48 UStDV.

Besonderheit bei internationalen Kunden

Wenn du Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbringst, greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren. Dafür brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und musst eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Bei Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland kann das One-Stop-Shop-Verfahren einschlägig sein, bei Drittländern gelten eigene Regeln. Fehler sind hier häufig und fallen oft erst Jahre später auf.

5. Was im Gründungsjahr anders ist

Kurz gesagt: Ein hartnäckiger Irrtum betrifft Gründer, und eine wichtige Einschränkung kennen die wenigsten.

Die monatliche Pflicht ist derzeit ausgesetzt

Die frühere Pflicht, im Gründungsjahr und im Folgejahr zwingend monatlich abzugeben, gilt für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 nicht. Aktuell wirst du als Gründer wie alle anderen eingestuft. Wichtig für die Planung: Diese Aussetzung läuft mit dem Jahr 2026 aus. Verlängert der Gesetzgeber sie nicht, kann die monatliche Pflicht für Gründungen ab 2027 wieder greifen.

Der Rhythmus richtet sich nach einer Prognose

Im Gründungsjahr existiert kein Vorjahreswert. Maßgeblich ist deshalb die voraussichtliche Steuer dieses Jahres, die du im Wege einer Prognose ermittelst und dem Finanzamt mitteilst. Liegt sie voraussichtlich über 9.000 Euro, gibst du monatlich ab, andernfalls vierteljährlich.

Eine Befreiung ist im Gründungsjahr ausgeschlossen

Das wird häufig übersehen: Die Möglichkeit, sich ganz von der Abgabe der Voranmeldungen befreien zu lassen, kommt für das Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und für das folgende Kalenderjahr nicht in Betracht. Auch wer sehr niedrige Umsätze erwartet, muss in den ersten beiden Jahren also Voranmeldungen abgeben.

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Zur Steuerberatung für Freiberufler

6. Gewerbesteuer und die Infizierungs-Falle

Kurz gesagt: Als reiner Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer. Der Status ist aber empfindlicher, als viele denken.

Der Grundsatz

Freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Damit entfallen die Gewerbesteuererklärung, die Vorauszahlungen und der IHK-Beitrag. Wie viel dieser Vorteil steuerlich tatsächlich wert ist, ordnen wir im Beitrag Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen? ein.

Wo es kippen kann

Kritisch wird es bei gewerblichen Nebeneinkünften, etwa aus Affiliate-Links, Produktverkäufen, Werbeflächen oder Provisionen.

  • Bei Einzelfreiberuflern werden freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit getrennt beurteilt, sofern sie tatsächlich trennbar sind. Der freiberufliche Teil bleibt dann gewerbesteuerfrei, für den gewerblichen Teil entsteht ein zweiter Betrieb.
  • Bei Personengesellschaften, also GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, greift die Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG: Schon geringe gewerbliche Einnahmen können sämtliche Einkünfte gewerblich machen.

Der Gesetzestext enthält dabei keine Geringfügigkeitsgrenze. Die in der Praxis angewandte Grenze von 3 Prozent der Gesamtnettoumsatzerlöse und zugleich höchstens 24.500 Euro im Jahr beruht auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, beide Werte müssen gleichzeitig eingehalten werden.

7. Vorauszahlungen richtig planen

Kurz gesagt: Die Steuer kommt vierteljährlich, und wer sie nicht einplant, gerät genau dann in Not, wenn das Geschäft gut läuft.

Die Termine

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Das Finanzamt setzt sie auf Basis deines letzten Steuerbescheids fest.

Das typische Problem im zweiten Jahr

Im ersten Jahr gibt es keine Vorauszahlungen, weil kein Bescheid vorliegt. Kommt der erste Bescheid, folgt oft eine Doppelbelastung: die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr plus rückwirkend festgesetzte Vorauszahlungen für das laufende Jahr, häufig in einer Summe.

Was hilft

  • Vom ersten Monat an einen festen Anteil des Gewinns auf ein separates Konto legen. Eine Quote im Bereich von 30 bis 40 Prozent ist für viele ein brauchbarer Startwert, die tatsächlich nötige Quote hängt von deinem Steuersatz und deinen Vorsorgeaufwendungen ab.
  • Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn sich die Lage ändert. Bei sinkenden Einkünften kannst du eine Herabsetzung beantragen, bei steigenden lohnt eine freiwillige Erhöhung, weil sie spätere Nachzahlungen glättet.

Nachzahlungszinsen

Sie betragen 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Der Zinslauf beginnt allerdings erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für das Steuerjahr 2026 also ab dem 1. April 2028. Wer zügig einreicht, vermeidet Zinsen in aller Regel vollständig.

8. Fristen und was bei Versäumnis droht

Steuerjahr ohne Steuerberater mit Steuerberater
2024 bereits abgelaufen 30. April 2026, letztmalig verlängerte Frist
2025 31. Juli 2026 1. März 2027, da der 28. Februar auf einen Sonntag fällt

Grundlage ist § 149 Abs. 3 AO in Verbindung mit § 108 Abs. 3 AO. Die coronabedingten Fristverlängerungen sind mit dem Veranlagungszeitraum 2024 ausgelaufen, ab 2025 gelten wieder die regulären Fristen.

Der Verspätungszuschlag und seine Ausnahmen

Nach § 152 Abs. 1 AO steht die Festsetzung grundsätzlich im Ermessen des Finanzamts. Zwingend wird sie nach § 152 Abs. 2 AO, wenn eine Jahressteuererklärung nicht innerhalb von vierzehn Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgegeben wird.

Von dieser zwingenden Festsetzung nennt § 152 Abs. 3 AO Ausnahmen. Sie greift insbesondere nicht, wenn das Finanzamt die Erklärungsfrist verlängert hat, wenn die Steuer auf null Euro oder einen negativen Betrag festgesetzt wird und wenn die festgesetzte Steuer die Summe der Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt. In diesen Fällen kann das Finanzamt einen Zuschlag festsetzen, es muss aber nicht. Wer also eine Erstattung erwartet, steht deutlich besser da als jemand mit hoher Nachzahlung.

Zur Höhe: Bei Jahressteuererklärungen beträgt der Zuschlag 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro je Monat. Er wird auf volle Euro abgerundet und darf höchstens 25.000 Euro betragen.

Was du tun kannst, wenn es eng wird

Beantrage eine Fristverlängerung, bevor die Frist abläuft, nicht danach. Ein rechtzeitiger und begründeter Antrag wird häufig gewährt, und wird die verlängerte Frist eingehalten, liegt gar keine verspätete Abgabe vor.

9. Belege: wie lange du aufbewahren musst

Kurz gesagt: Acht und zehn Jahre sind Regelfristen. Im Einzelfall kann die tatsächliche Dauer länger ausfallen.

Unterlagen Regelfrist
Buchungsbelege: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge 8 Jahre, verkürzt zum 1. Januar 2025 von zuvor 10 Jahren
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Verfahrensdokumentation 10 Jahre

Warum die Frist im Einzelfall länger läuft

Nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorschrift verweist dabei ausdrücklich auf mehrere Fälle:

  • Verlängerte Festsetzungsfristen nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung, zehn Jahre bei Steuerhinterziehung.
  • Beginn einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Solange sie läuft, endet die Festsetzungsfrist nicht, und damit auch die Aufbewahrungsfrist nicht.
  • Vorläufige Steuerfestsetzungen nach § 171 Abs. 8 AO, etwa wenn ein Sachverhalt wegen eines anhängigen Gerichtsverfahrens offengehalten wird.
  • Bindung an einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 AO, relevant vor allem bei Beteiligungen und gesonderten Feststellungen.

Praktisch heißt das: Solange ein Verfahren offen ist, gilt die Regelfrist nicht. Wer eine Prüfung im Haus hat oder auf einen Einspruch wartet, sollte die betroffenen Unterlagen behalten, auch wenn acht oder zehn Jahre längst vorbei sind. Im Zweifel kostet ein weiteres Jahr Archivspeicher deutlich weniger als eine Schätzung.

Digital reicht

Eine Aufbewahrung in Papierform ist nicht erforderlich. Digitale Belege müssen allerdings unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar sein, das verlangen die GoBD. Rechnungen, die du elektronisch erhalten hast, müssen im Originalformat aufbewahrt werden, ein Ausdruck genügt dafür nicht.

10. Die häufigsten Fehler

  • Zufluss und Rechnungsdatum verwechseln. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Eine Dezemberrechnung, die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr.
  • Vorsteuer aus privaten Anschaffungen ziehen. Bei gemischt genutzten Gegenständen ist nur der betriebliche Anteil abziehbar, und der muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Umsatzsteuerpflicht bei Auslandsleistungen übersehen. Reverse Charge, Zusammenfassende Meldung und One-Stop-Shop haben eigene Regeln, Fehler fallen oft erst Jahre später auf.
  • Gewerbliche Nebeneinkünfte nicht trennen. Affiliate-Einnahmen und Produktverkäufe gehören sauber abgegrenzt, in einer Personengesellschaft kann sonst der gesamte Gewinn gewerblich werden.
  • Belege nicht laufend erfassen. Wer im März des Folgejahres anfängt zu sortieren, findet Belege nicht mehr und verschenkt Betriebsausgaben.
  • Zu spät reagieren. Sowohl beim Verspätungszuschlag als auch bei Vorauszahlungen gilt: Ein rechtzeitiger Antrag ist fast immer erfolgreicher als eine nachträgliche Erklärung.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Drei Erklärungen sind der Regelfall: Einkommensteuer mit Anlage S, Anlage EÜR und Umsatzsteuerjahreserklärung.
  • Beim Gewinn zählt der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum.
  • Der Voranmeldungsrhythmus hängt allein an der Umsatzsteuer des Vorjahres, im Gründungsjahr an einer Prognose.
  • Ein Verspätungszuschlag ist nicht zwingend, wenn sich eine Erstattung ergibt oder die Frist verlängert wurde.
  • Aufbewahrungsfristen laufen nicht ab, solange ein Verfahren offen ist.

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11. Häufige Fragen zur Steuererklärung als Freiberufler

Welche Steuererklärungen muss ich als Freiberufler abgeben?

In der Regel drei: die Einkommensteuererklärung mit Anlage S, die Anlage EÜR als Gewinnermittlung und, sofern du nicht Kleinunternehmer bist, die Umsatzsteuerjahreserklärung. Eine Gewerbesteuererklärung entfällt bei reiner freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Für das Steuerjahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 ohne Steuerberater und bis zum 1. März 2027 mit Steuerberater, da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt. Für 2024 galt mit Beratung noch die letztmalig verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen.

Wann wird ein Verspätungszuschlag zwingend festgesetzt und wann nicht?

Zwingend nach § 152 Abs. 2 AO, wenn eine Jahressteuererklärung nicht innerhalb von vierzehn Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgegeben wird. § 152 Abs. 3 AO nennt Ausnahmen: unter anderem wenn das Finanzamt die Frist verlängert hat, wenn die Steuer auf null Euro oder einen negativen Betrag festgesetzt wird und wenn die festgesetzte Steuer die Summe der Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt. Dann bleibt es bei einer Ermessensentscheidung.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Bei Jahressteuererklärungen 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer je angefangenem Monat der Verspätung, mindestens 25 Euro je Monat. Er wird auf volle Euro abgerundet und darf höchstens 25.000 Euro betragen.

Wie oft muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?

Gesetzlicher Regelfall ist das Kalendervierteljahr. Monatlich wird es erst, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro betragen hat, bis 2024 lag die Schwelle bei 7.500 Euro. Bei höchstens 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Abgabe befreien, zuvor waren es 1.000 Euro.

Was gilt im Gründungsjahr für die Voranmeldungen?

Die frühere Pflicht zur monatlichen Abgabe im Gründungsjahr und im Folgejahr ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Der Rhythmus richtet sich stattdessen nach der voraussichtlichen Steuer des Gründungsjahres, ermittelt über eine Prognose. Wichtig: Eine Befreiung von der Abgabe kommt für das Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und das folgende Kalenderjahr nicht in Betracht. Ohne Verlängerung durch den Gesetzgeber kann die monatliche Pflicht ab 2027 wieder greifen.

Wie berechnet sich die Sondervorauszahlung bei der Dauerfristverlängerung?

Im Regelfall als ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres nach § 47 Abs. 1 UStDV. Warst du nur einen Teil des Vorjahres tätig, wird diese Summe nach § 47 Abs. 2 UStDV auf eine Jahressumme hochgerechnet, angefangene Monate zählen als volle. Hast du deine Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, bemisst sie sich nach § 47 Abs. 3 UStDV nach den für dieses Jahr zu erwartenden Vorauszahlungen. Quartalszahler leisten keine Sondervorauszahlung.

Muss ich meine Steuererklärung elektronisch übermitteln?

Ja. Für die Einkommensteuererklärung mit Gewinneinkünften, die Anlage EÜR und alle Umsatzsteuererklärungen besteht elektronische Übermittlungspflicht. Nach § 150 Abs. 8 AO kann das Finanzamt auf Antrag in Härtefällen darauf verzichten, wenn die elektronische Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Das ist die Ausnahme.

Wie lange muss ich meine Belege aufbewahren?

Als Regelfrist acht Jahre für Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge, verkürzt zum 1. Januar 2025 von zuvor zehn Jahren, und zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und die Verfahrensdokumentation. Im Einzelfall kann die tatsächliche Aufbewahrungsdauer länger ausfallen.

In welchen Fällen läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab?

Nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO nicht, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorschrift verweist ausdrücklich auf die verlängerten Festsetzungsfristen von fünf Jahren bei leichtfertiger Steuerverkürzung und zehn Jahren bei Steuerhinterziehung, auf den Beginn einer Außenprüfung, auf vorläufige Steuerfestsetzungen und auf die Bindung an einen Grundlagenbescheid. Solange ein solches Verfahren offen ist, gilt die Regelfrist nicht.

Muss ich Belege in Papierform aufbewahren?

Nein, eine digitale Aufbewahrung genügt. Die Belege müssen allerdings unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar sein, das verlangen die GoBD. Elektronisch erhaltene Rechnungen sind im Originalformat aufzubewahren, ein Ausdruck genügt dafür nicht.

Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein, freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Vorsicht bei gewerblichen Nebeneinkünften: Bei Einzelfreiberuflern werden die Tätigkeiten getrennt beurteilt, sofern sie trennbar sind. In einer Personengesellschaft greift dagegen die Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, dort können schon geringe gewerbliche Einnahmen alle Einkünfte gewerblich machen.

Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?

Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Finanzamt setzt sie auf Basis des letzten Steuerbescheids fest. Bei sinkenden Einkünften kannst du eine Herabsetzung beantragen, bei steigenden lohnt eine freiwillige Erhöhung, weil sie spätere Nachzahlungen glättet.

Haftungsausschluss

Die Beiträge dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information. Sie sind nicht auf einzelne Sachverhalte zugeschnitten und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Eine individuelle Beratung ersetzen sie folglich nicht. Durch das Lesen kommt kein Mandats-, Beratungs- oder Auskunftsvertragsverhältnis zustande. Verbindliche Aussagen zu einem konkreten Sachverhalt werden ausschließlich im Rahmen eines erteilten Mandats erteilt.

Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Stand zum am Beitrag angegebenen Datum. Eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nicht. Die Inhalte sind nicht dazu bestimmt, Grundlage wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Entscheidungen zu sein. Wer auf ihrer Grundlage handelt oder hiervon absieht, tut dies auf eigenes Risiko. Ein schutzwürdiges Vertrauen auf die Richtigkeit der Inhalte kann hierauf nicht gestützt werden.

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