Steuerberater für Ärzte in Berlin.

Beck Steuerberatung ist Ihr Steuerberater für Ärzte in Berlin-Kreuzberg. Wir übernehmen die Buchhaltung Ihrer Praxis, die Einnahmenüberschussrechnung und alle Steuererklärungen, prüfen die Umsatzsteuer auf jede Leistung und schützen Ihre Praxis vor Gewerbesteuer.

Wir betreuen niedergelassene Ärzte, Gemeinschaftspraxen, MVZ und angestellte Ärzte aus ganz Berlin, mit über 30 Jahren Erfahrung. Ob Praxisgründung, Übernahme oder laufender Betrieb: Die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch komplett digital über unser Mandantenportal.

Stand: November 2026. Rechtsstand und Zahlen zuletzt geprüft im November 2026.

SIE SIND Arzt und SUCHEN NACH EINEM SteuerBerater in Berlin? Dann fragEN SIE jetzt an.

4 gründe für beck Steuerberatung. Deshalb zu uns als Arzt.

ENTLASTUNG

Überlassen Sie uns den Papierkram und konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft. Unsere Steuerberatung sorgt dafür, dass Ihre steuerlichen Pflichten mühelos erfüllt werden.

BRANCHENEXPERTISE

Mit tiefem Fachwissen in zahlreichen Branchen verstehen wir die Besonderheiten Ihrer Geschäftswelt. So können wir gezielt steuerliche Chancen nutzen und Risiken minimieren.

GANZHEITLICH

Wir betrachten nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch Ihre unternehmerischen Ziele und Herausforderungen. So bieten wir Ihnen umfassende Lösungen, die langfristig Wirkung zeigen.

INNOVATIV und DIGITAL

Moderne Tools und digitale Prozesse machen unsere Steuerberatung effizient und transparent. Profitieren Sie von unseren digitalen Technologien und aktuellen Wissensstand.

Wir versprechen Ihnen als Arzt eine sorgfältige Betreuung, die voll und ganz Ihren Wünschen entspricht. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Erstgespräch, um Ihr steuerliche Situation zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis: Steuerberatung für Ärzte in 12 ThemenZum Aufklappen antippen
  1. Was macht ein Steuerberater für Ärzte in Berlin?
  2. Für welche Ärzte arbeitet Beck Steuerberatung?
  3. Sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei?
  4. Wann droht einer Arztpraxis Gewerbesteuer?
  5. Wie viel Steuern zahlt ein Arzt?
  6. Welche Betriebsausgaben kann eine Arztpraxis absetzen?
  7. Welche Rechtsform passt: Einzelpraxis, BAG oder MVZ?
  8. Was ist bei Praxisgründung und Praxisübernahme wichtig?
  9. Was kostet ein Steuerberater für Ärzte?
  10. Wie läuft die Zusammenarbeit mit Beck Steuerberatung ab?
  11. Wo finden Ärzte Beck Steuerberatung in Berlin?
  12. Häufige Fragen zur Steuerberatung für Ärzte

Was macht ein Steuerberater für Ärzte in Berlin?

Ein Steuerberater für Ärzte übernimmt die Buchhaltung der Praxis, die Einnahmenüberschussrechnung und die Steuererklärungen. Dazu kommen die Themen, die nur Heilberufe betreffen: die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen, der Schutz vor Gewerbesteuer und die Bewertung des Praxiswerts bei Kauf oder Verkauf einer Praxis.

Gerade an diesen Stellen entstehen die teuren Fehler. Ein falsch eingeordnetes IGeL-Angebot kann Umsatzsteuer nachträglich fällig machen, ein angestellter Arzt ohne ausreichende Aufsicht die ganze Gemeinschaftspraxis gewerbesteuerpflichtig.

Diese Leistungen übernehmen wir für Ihre Praxis:

Praxisbuchhaltung

Laufende Buchhaltung mit Kassen- und Privatabrechnung, Belege digital über das Mandantenportal.

Einnahmenüberschussrechnung

Jährliche Gewinnermittlung Ihrer Praxis, bei der GmbH der Jahresabschluss mit Bilanz.

Steuererklärungen

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und, wo nötig, Gewerbesteuer und Erklärungen der Gemeinschaftspraxis.

Umsatzsteuer prüfen

Welche Leistungen steuerfrei sind und wann IGeL, Gutachten oder Produktverkauf Umsatzsteuer auslösen.

Gewerbesteuer vermeiden

Wir achten auf Abfärbung, angestellte Ärzte und gewerbliche Nebenumsätze.

Praxisgründung und Übernahme

Kaufpreisaufteilung, Abschreibung des Praxiswerts und Finanzierung. Arztpraxis in Berlin gründen

Rechtsform und Kooperation

Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder MVZ.

Lohnbuchhaltung

Gehälter für Ihr Praxisteam, Minijobs und Weiterbildungsassistenten.

Sie arbeiten in einem anderen Heilberuf? Dann finden Sie alles Wichtige auf unseren Seiten zur Steuerberatung für Heilberufe und zur Steuerberatung für Zahnärzte.

Für welche Ärzte arbeitet Beck Steuerberatung?

Beck Steuerberatung betreut niedergelassene Ärzte in Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren sowie angestellte Ärzte mit Nebeneinkünften. Dabei arbeiten wir für Hausärzte und Fachärzte aller Richtungen, mit Kassenzulassung oder als Privatpraxis.

Die steuerlichen Fragen hängen weniger vom Fachgebiet ab als von der Form, in der Sie arbeiten. Deshalb ordnen wir unsere Betreuung nach diesen 3 Gruppen:

Gruppe 1Niedergelassene Ärzte

Einzelpraxis mit Kassen- und Privatpatienten oder reine Privatpraxis. Hier stehen Praxisbuchhaltung, Einnahmenüberschussrechnung und die Planung der Einkommensteuer im Mittelpunkt.

Gruppe 2Gemeinschaftspraxis und MVZ

Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren. Hier kommen die Erklärung der Gesellschaft, die Gewinnverteilung und das Risiko der Gewerbesteuer dazu.

Gruppe 3Angestellte Ärzte

Ärzte in Klinik, Praxis oder MVZ. Hier geht es um Werbungskosten, Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung und Nebeneinkünfte aus Gutachten, Vorträgen oder Diensten.

In diesen Situationen lohnt sich unser Blick besonders:
  • Praxisgründung oder ÜbernahmeDie Aufteilung des Kaufpreises entscheidet, was Sie abschreiben können.
  • Einstieg in eine GemeinschaftspraxisDie Bewertung des Anteils und der Gesellschaftsvertrag haben steuerliche Folgen für Jahre.
  • Angestellte Ärzte in der PraxisSie müssen die Arbeit Ihrer angestellten Ärzte leitend und eigenverantwortlich prägen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
  • PraxisabgabeFür den Gewinn aus dem Verkauf gibt es ab 55 Jahren einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).

Ihre Situation ist nicht dabei? Wir klären sie gern im kostenlosen Erstgespräch.

Sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei?

Ja, Heilbehandlungen von Ärzten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist ein therapeutisches Ziel: Die Leistung dient dazu, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu behandeln oder zu heilen. Leistungen ohne dieses Ziel sind steuerpflichtig, auch wenn ein Arzt sie erbringt.

Steuerfreie Umsätze haben eine Kehrseite: Die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen bekommen Sie dafür nicht zurück (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Bei Praxen mit gemischten Umsätzen teilen wir die Vorsteuer deshalb auf.

LeistungUmsatzsteuerHinweis
Heilbehandlung mit medizinischer Indikationsteuerfreisteuerfrei, auch als Privatleistung
Vorsorge und Früherkennungsteuerfreizum Beispiel Check-up und Impfungen
IGeL mit therapeutischem Zielsteuerfreietwa medizinisch begründete Zusatzuntersuchungen
Ästhetische Eingriffe ohne Indikationsteuerpflichtig19 % Umsatzsteuer
Gutachten ohne Behandlungsbezugsteuerpflichtigetwa für Versicherungen oder Gerichte
Verkauf von ProduktensteuerpflichtigKosmetik, Nahrungsergänzung, Hilfsmittel
Vorträge und FachartikelsteuerpflichtigHonorare für Lehre und Veröffentlichungen

Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich ist immer der Zweck der einzelnen Leistung. Grundlage: § 4 Nr. 14 UStG, § 15 Abs. 2 UStG, § 19 UStG.

Kleinunternehmerregelung für die steuerpflichtigen Umsätze

Viele Praxen haben nur wenige steuerpflichtige Umsätze. Für die Kleinunternehmerregelung zählen die steuerfreien Heilbehandlungen nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG). Liegen Ihre übrigen Umsätze bei höchstens 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, bleiben auch sie umsatzsteuerfrei.

Welche Leistungen im Einzelnen befreit sind, erklärt unser Ratgeber zur Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.

Wann droht einer Arztpraxis Gewerbesteuer?

Ärzte sind Freiberufler und zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Gewerbesteuer droht, wenn eine Gemeinschaftspraxis auch gewerbliche Umsätze erzielt, wenn angestellte Ärzte ohne ausreichende Leitung des Inhabers arbeiten oder wenn die Praxis als GmbH geführt wird.

Besonders in Gemeinschaftspraxen kann ein kleiner Fehler die Einkünfte aller Partner gewerblich machen. Diese 4 Risiken prüfen wir bei jeder Praxis:

01
Abfärbung in der Gemeinschaftspraxis

Erzielt eine Berufsausübungsgemeinschaft auch gewerbliche Einnahmen, etwa aus Produktverkauf, werden alle Einkünfte gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Nach der Rechtsprechung des BFH bleiben gewerbliche Umsätze bis 3 % der Gesamtumsätze und höchstens 24.500 Euro im Jahr unschädlich.

02
Angestellte Ärzte ohne eigene Prägung

Sie müssen die Behandlungen Ihrer angestellten Ärzte durch eigene Mitarbeit leitend und eigenverantwortlich prägen. Arbeiten diese weitgehend selbständig, kann die gesamte Praxis gewerblich werden.

03
Verkauf von Waren

Wer in der Praxis Produkte verkauft, erzielt insoweit gewerbliche Einkünfte. In der Einzelpraxis betrifft das nur diesen Teil, in der Gemeinschaftspraxis droht die Abfärbung. Eine getrennte Gesellschaft schafft Sicherheit.

04
Praxis als GmbH

Eine Ärzte-GmbH oder MVZ-GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig, unabhängig von der Tätigkeit (§ 2 Abs. 2 GewStG). In Berlin kostet das 14,35 % des Gewerbeertrags, ohne Freibetrag.

Sie sind unsicher, ob Ihre Praxis betroffen ist?

Schildern Sie uns Ihre Praxisstruktur im kostenlosen Erstgespräch. Wir prüfen die Risiken und sagen Ihnen offen, was zu tun ist.

Kostenloses Erstgespräch

Wie viel Steuern zahlt ein Arzt?

Ein niedergelassener Arzt zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn seiner Praxis, dazu ab einer gewissen Höhe den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer fallen bei typischen Praxen nicht an. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro sind das 2026 für Ledige rund 54.700 Euro, also gut 36 %.

Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Praxisgewinn, weil Beiträge zum Versorgungswerk, zur Krankenversicherung und weitere Sonderausgaben abgezogen werden. So verteilt sich die Steuer 2026 bei Ledigen ohne Kirchensteuer:

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerSolidaritätszuschlagZusammenAnteil
80.000 Euro22.464 Euro252 Euro22.716 Euro28,4 %
150.000 Euro51.864 Euro2.853 Euro54.717 Euro36,5 %
300.000 Euro115.529 Euro6.354 Euro121.883 Euro40,6 %

Grundtarif 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG, Solidaritätszuschlag nach §§ 3, 4 SolZG (Freigrenze 20.350 Euro Einkommensteuer). Vereinfachtes Beispiel mit frei gewählten Werten, auf volle Euro gerundet.

Ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz bei 42 %, ab 277.826 Euro bei 45 %. Jeder zusätzliche Euro Gewinn kostet dann mit Solidaritätszuschlag 44,31 % beziehungsweise 47,48 % Steuer. Auf die Einkommensteuer leisten Sie 4 Vorauszahlungen im Jahr, jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG).

Welche Betriebsausgaben kann eine Arztpraxis absetzen?

Eine Arztpraxis kann alle Kosten absetzen, die durch den Praxisbetrieb entstehen: Personal, Miete, Medizintechnik, Praxisbedarf, Software, Versicherungen, Fortbildungen und Beiträge zur Ärztekammer. Teure Geräte werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, Anschaffungen bis 800 Euro netto sind sofort voll absetzbar.

Beiträge zum Versorgungswerk sind keine Betriebsausgaben. Sie wirken als Altersvorsorge bei den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) und senken so ebenfalls Ihre Steuer.

bis 800 EuroGeräte und Ausstattung

Medizinische Kleingeräte, Instrumente oder Möbel bis 800 Euro netto je Stück setzen Sie im Jahr der Anschaffung voll ab.

§ 6 Abs. 2 EStG
AbschreibungMedizintechnik und Einrichtung

Ultraschall, Behandlungsstühle oder die Praxiseinrichtung verteilen Sie über die Nutzungsdauer. Computer und Software dürfen in 1 Jahr abgeschrieben werden.

§ 7 EStG, BMF-Schreiben vom 22.02.2022
PersonalGehälter des Praxisteams

Löhne, Sozialabgaben, Fortbildungen und Zuschüsse für Medizinische Fachangestellte und angestellte Ärzte.

RäumeMiete und Nebenkosten

Praxismiete, Nebenkosten, Reinigung und Instandhaltung, bei eigenen Räumen die Abschreibung des Gebäudeteils.

FortbildungKongresse und Fachliteratur

Teilnahmegebühren, Reisekosten und Fachzeitschriften. Fortbildung ist für Vertragsärzte ohnehin Pflicht.

§ 95d SGB V
70 %Bewirtung

70 % der angemessenen Kosten für Geschäftsessen, mit Beleg und Angabe von Teilnehmern und Anlass.

§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG

Ebenfalls absetzbar, sofern beruflich veranlasst:

ÄrztekammerbeitragBerufshaftpflichtPraxissoftware und ITAbrechnungsstelleLaborkostenPraxisbedarfBerufskleidungTelefon und InternetWebsite und MarketingSteuerberatungKontoführung und ZinsenFahrzeugkosten
Investitionsabzugsbetrag

Planen Sie ein neues Gerät, können Sie bis zu 50 % der Kosten schon vorher vom Gewinn abziehen. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro im Jahr des Abzugs (§ 7g Abs. 1 EStG).

Planen Sie zum Beispiel für 2027 ein Ultraschallgerät für 40.000 Euro, können Sie bereits 2026 bis zu 20.000 Euro vom Gewinn abziehen.

Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren folgen. Ab dem Jahr der Anschaffung ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 40 % möglich, verteilt auf bis zu 5 Jahre (§ 7g Abs. 5 EStG).

Vereinfachtes Beispiel, Werte frei gewählt.

Welche Rechtsform passt: Einzelpraxis, BAG oder MVZ?

Die meisten Ärzte starten in der Einzelpraxis oder steigen in eine Berufsausübungsgemeinschaft ein. Beide sind steuerlich Freiberufler ohne Gewerbesteuer. Ein MVZ als GmbH lohnt sich vor allem für größere Einheiten mit angestellten Ärzten und mehreren Standorten, zahlt aber immer Gewerbesteuer und muss bilanzieren.

Daneben gibt es die Praxisgemeinschaft, in der sich Ärzte nur Räume, Geräte und Personal teilen und jeder seine eigene Praxis führt. Die Kostenverteilung muss dort sauber geregelt sein, damit keine verdeckte Gemeinschaftspraxis entsteht.

Einzelpraxis oder BAG Freiberufliche Praxis
  • Einkommensteuer auf den Gewinn, bis 42 % und bei sehr hohen Einkommen 45 % (§ 32a EStG)
  • Keine Gewerbesteuer, solange die Praxis freiberuflich bleibt
  • Einnahmenüberschussrechnung statt Bilanz
  • In der BAG eine gemeinsame Erklärung mit Gewinnverteilung auf die Partner
  • Haftung mit dem Privatvermögen, in der Partnerschaftsgesellschaft für Behandlungsfehler auf den handelnden Partner begrenzt
vs
MVZ oder Ärzte-GmbH Praxis in einer GmbH
  • Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ohne Freibetrag (§ 23 KStG, § 11 GewStG)
  • In Berlin rund 30 % Steuer auf Gewinne, die in der GmbH bleiben
  • Ihr Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH
  • Bilanz, Jahresabschluss und Offenlegung sind Pflicht
  • Für das MVZ verlangt die Zulassung Sicherheiten der Gesellschafter für Forderungen von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen (§ 95 Abs. 2 SGB V)
So setzt sich die Steuer einer MVZ-GmbH in Berlin zusammen
Körperschaftsteuer 15 % Solidaritätszuschlag 0,825 % Gewerbesteuer 14,35 % (3,5 % mal Hebesatz 410 %)

Zusammen sind das 30,175 % auf den Gewinn der GmbH. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise bis auf 10 % im Jahr 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Bei Ausschüttung an Sie kommen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag hinzu.

Typische Anzeichen, dass sich ein MVZ lohnen kann
  1. Sie wollen mehrere Ärzte anstellen, ohne sie zu Partnern zu machen.
  2. Sie planen mehrere Standorte oder fachübergreifende Versorgung.
  3. Ein großer Teil des Gewinns soll im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden.

Ein MVZ kann als Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft oder GmbH gegründet werden (§ 95 Abs. 1a SGB V). Mehr zur laufenden Betreuung einer GmbH auf unserer Seite zur Steuerberatung für GmbHs.

Was ist bei Praxisgründung und Praxisübernahme wichtig?

Bei Gründung und Übernahme einer Arztpraxis entscheidet vor allem die Aufteilung des Kaufpreises über Ihre Steuer in den ersten Jahren. Den Praxiswert dürfen Sie abschreiben, eine isoliert gekaufte Kassenzulassung nicht. Dazu kommen die Anmeldung beim Finanzamt, die Finanzierung und Rücklagen für die ersten Steuerbescheide.

Mit diesen 6 Schritten starten Sie steuerlich sauber in die eigene Praxis:

  1. 1
    Kaufpreis aufteilen

    Wir teilen den Kaufpreis auf Einrichtung, Geräte und Praxiswert auf. Die Einrichtung schreiben Sie nach ihrer Nutzungsdauer ab, den Praxiswert bei einer Einzelpraxis nach der Rechtsprechung in der Regel über 3 bis 5 Jahre, bei einer Gemeinschaftspraxis über 6 bis 10 Jahre.

  2. 2
    Kassensitz richtig einordnen

    Übernehmen Sie die ganze Praxis mit Patientenstamm, geht die Vertragsarztzulassung im abschreibbaren Praxiswert auf. Kaufen Sie nur die Zulassung, um sie an einen anderen Ort zu verlegen, ist dieser Teil nicht abschreibbar.

    BFH-Urteile vom 21.02.2017, VIII R 7/14 und VIII R 56/14
  3. 3
    Finanzierung planen

    Zinsen für den Praxiskredit sind Betriebsausgaben. Wir erstellen die Unterlagen für die Bank und rechnen, wie sich Tilgung, Abschreibung und Steuer auf Ihre Liquidität auswirken.

  4. 4
    Finanzamt informieren

    Innerhalb von 1 Monat nach Beginn teilen Sie die Aufnahme der Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER mit. Ihre Schätzung von Umsatz und Gewinn bestimmt die ersten Vorauszahlungen.

    § 138 Abs. 1 und 4 AO
  5. 5
    Buchhaltung einrichten

    Eigenes Praxiskonto, Belege digital sammeln, KV-Abrechnungen und Privatliquidation sauber verbuchen. Wir richten das mit Ihnen über unser Mandantenportal ein.

  6. 6
    Rücklagen bilden

    Die Steuer für das 1. Jahr kommt oft erst mit dem Bescheid im Folgejahr, zusammen mit höheren Vorauszahlungen. Wir rechnen Ihnen aus, wie viel Sie von jeder KV-Zahlung zurücklegen sollten.

Praxis in Berlin gründen?

Was Sie von der Zulassung bis zur 1. KV-Abrechnung steuerlich beachten müssen, lesen Sie im Ratgeber Arztpraxis in Berlin gründen.

Praxis abgeben?

Ab 55 Jahren gibt es für den Veräußerungsgewinn einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro und auf Antrag einen ermäßigten Steuersatz (§ 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG). Die Planung beginnt am besten 2 bis 3 Jahre vor der Abgabe.

Zahnarztpraxis?

Für Zahnärzte gelten zusätzlich eigene Regeln, etwa für Zahnersatz aus dem praxiseigenen Labor. Mehr auf unserer Seite zur Steuerberatung für Zahnärzte.

Was kostet ein Steuerberater für Ärzte?

Was ein Steuerberater für Ärzte kostet, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühr hängt vom Umsatz und den Kosten Ihrer Praxis und vom Umfang der Arbeit ab. Für die laufende Betreuung ist auch eine feste monatliche Pauschale möglich.

Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie von uns eine klare Kostenschätzung, abgestimmt auf Ihre Praxis. So setzen sich die Gebühren zusammen:

Grundlagen der Gebühren nach StBVV
  1. Laufende Buchführung: Monatsgebühr nach dem höheren Wert aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben (§ 33 StBVV).
  2. Einnahmenüberschussrechnung: Gebühr nach dem höheren Wert aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben (§ 25 StBVV).
  3. Einkommensteuererklärung: Gebühr nach der Summe der positiven Einkünfte (§ 24 StBVV).

Für die laufende Betreuung kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden (§ 14 StBVV). Den Gesetzestext finden Sie bei der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Kosten des Steuerberaters sind für Ihre Praxis Betriebsausgaben.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Beck Steuerberatung ab?

Die Zusammenarbeit beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch. Danach übernehmen wir die Unterlagen Ihres bisherigen Steuerberaters, richten die digitale Buchhaltung ein und betreuen Ihre Praxis laufend. Belege tauschen Sie über unser Mandantenportal aus, persönliche Termine in Kreuzberg sind jederzeit möglich.

So läuft der Wechsel zu Beck Steuerberatung ab:

  1. 1
    Kostenloses Erstgespräch

    Sie schildern uns Ihre Praxis, Ihre Fragen und Ihre Ziele, telefonisch, digital oder in unserer Kanzlei in Kreuzberg.

  2. 2
    Angebot und Übernahme

    Sie erhalten eine Kostenschätzung. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Unterlagen vom bisherigen Steuerberater.

  3. 3
    Digitale Buchhaltung

    Belege, Kontoauszüge und KV-Abrechnungen laden Sie ins Mandantenportal. Wir buchen laufend und melden uns bei Auffälligkeiten.

  4. 4
    Jahresabschluss und Planung

    Wir erstellen Gewinnermittlung und Steuererklärungen und besprechen mit Ihnen Vorauszahlungen, Investitionen und die nächsten Schritte.

Die Steuererklärung 2025 muss mit Steuerberater erst bis zum 01.03.2027 beim Finanzamt sein, weil der 28.02.2027 auf einen Sonntag fällt (§ 149 Abs. 3 und § 108 Abs. 3 AO). Ein Wechsel ist deshalb auch jetzt noch problemlos möglich.

UND DAS SAGEN UNSERE KUNDEN. ERFOLGSGESCHICHTEN AUS BERLIN.

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Seit der Gründung unseres Architekturbüros sind wir bei Beck Steuerberatung und könnten uns keinen besseren Partner vorstellen. Egal, in welcher Unternehmensphase wir stecken, sie beraten uns kompetent und vorausschauend. Sie sind nicht nur im Steuerrecht an unserer Seite, sondern verstehen auch die besonderen Herausforderungen der Kreativbranche.

Lennart Zemke von RHO Marykov Zemke PartgmbB (Architekten)
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Nach viermaligem Wechsel des Steuerbüros habe ich mit der Beck Steuerberatung endlich den Steuerberater meines Vertrauens gefunden! Zuvor hatte ich leider immer wieder negative Erfahrungen gemacht. Herr Beck versteht den Charakter meines Unternehmens, er arbeitet äußerst verantwortungsvoll und hat ein breites Spektrum an Kompetenzen. Vor allem aber ist er auch bei Unvorhersehbarkeiten immer kurzfristig erreichbar und hat stets funktionierende Lösungen. Zum ersten Mal habe ich einen Steuerberater, der sich nicht nur, wie ich es vorher erlebt hatte, mehr oder weniger gut um die nötigsten Formalitäten kümmert, sondern der mir ein echter Partner bei der Führung und Verwaltung meines Unternehmens ist. Er genießt mein absolutes Vertrauen. Ein besonderer Dank gilt auch seinem Mitarbeiter, Herrn Herfort, für seine unerschütterliche Akribie, Ruhe und Geduld bei meiner Betreuung.

Marek Kalbus (Osteopath, Inhaber conSenso® Praxis)
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Als junges IT-Unternehmen mit bisher wenig Erfahrung in steuerlichen Angelegenheiten können wir uns keinen besseren Steuerberater als Maximilian Beck vorstellen. Die Beratung ist fachlich erstklassig und hoch professionell, wodurch man sich stets gut aufgehoben fühlt. Komplexe Themen werden einem auf Augenhöhe erklärt und das gesamte Team der Beck Steuerberatung ist unglaublich freundlich, hilfsbereit und bei Fragen jederzeit ansprechbar. Maximilian Beck hat eine außergewöhnlich coole Art an sich, die man von anderen Steuerberatern nicht gewohnt ist. Dank ihm können wir uns voll und ganz auf unsere IT-Projekte fokussieren ohne uns jemals Sorgen um steuerliche Angelegenheiten zu machen. Wir empfehlen die Beck Steuerberatung uneingeschränkt weiter!

Eliah Staimer von Fabig & Staimer IT Network GmbH
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Ich kann dieses Team uneingeschränkt empfehlen – wer sich engagierte und kompetente Steuerberatung wünscht, ist hier genau richtig!

Als Künstler mit einem komplexen, freiberuflichen Tätigkeitsfeld in zwei Ländern habe ich selten so eine verlässliche und vorausschauende Betreuung erlebt. Besonders beeindruckt mich, wie klar und verständlich ihr selbst die kniffligsten steuerlichen Themen erklärt. Bei euch habe ich das gute Gefühl wirklich beraten zu werden. Ihr schafft Orientierung im Steuerdschungel und gebt mir Sicherheit, meine Finanzen strategisch zu planen.

Vielen Dank für eure exzellente Arbeit!

Benito Bause (Schauspieler & Musiker)

Wo finden Ärzte Beck Steuerberatung in Berlin?

Beck Steuerberatung sitzt in der Muskauer Straße 12 in 10997 Berlin-Kreuzberg und betreut Ärzte und Praxen aus ganz Berlin. Die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch komplett digital über das Mandantenportal, persönliche Termine in der Kanzlei sind jederzeit möglich.

Seit über 30 Jahren ist die Kanzlei fest in Kreuzberg verwurzelt. Gegründet von Stefan Beck, wird sie heute von Maximilian Beck in 2. Generation geführt. Zu unseren Mandanten zählen Hausärzte, Fachärzte, Gemeinschaftspraxen und viele weitere Heilberufe. Lernen Sie unser Team kennen

30+Jahre Erfahrung
2.500+Mandanten
15Fachkräfte im Team
AdresseBeck Steuerberatungsgesellschaft mbH
Muskauer Str. 12
10997 Berlin-Kreuzberg
Kostenloses Erstgespräch

Steuerberatung für Ärzte in Ihrem Bezirk

Beck Steuerberatung berät Ärzte in ganz Berlin. Mehr zu unserer Arbeit in Ihrem Bezirk:

Noch Fragen?

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Ärzte

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuern Ihrer Praxis und unsere Leistungen.

Antwort nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mail: info@steuerberater-beck.de
Telefon: +49 (0)30 240 47 850

Kostenloses Erstgespräch
Brauche ich als Arzt einen spezialisierten Steuerberater?

Ein Steuerberater mit Erfahrung bei Ärzten kennt die Themen, die nur Heilberufe betreffen: die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen, das Risiko der Gewerbesteuer in Gemeinschaftspraxen, die Abschreibung des Praxiswerts und die Besonderheiten der KV-Abrechnung. Beck Steuerberatung betreut Ärzte und andere Heilberufe seit über 30 Jahren.

Muss ich als Arzt eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Erbringen Sie nur steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG, fällt keine Umsatzsteuer an. Haben Sie daneben steuerpflichtige Umsätze, etwa aus ästhetischen Leistungen, Gutachten oder Produktverkauf, prüfen wir die Kleinunternehmerregelung: Für deren Grenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr zählen die steuerfreien Heilbehandlungen nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG). Liegen Sie darüber, werden Voranmeldungen und eine Jahreserklärung fällig.

Kann ich den Kaufpreis für meine Praxis abschreiben?

Ja, soweit er auf Einrichtung, Geräte und den Praxiswert entfällt. Den Praxiswert einer Einzelpraxis schreiben Sie nach der Rechtsprechung in der Regel über 3 bis 5 Jahre ab. Übernehmen Sie die ganze Praxis, geht die Kassenzulassung im Praxiswert auf. Kaufen Sie nur die Zulassung, ist dieser Teil nicht abschreibbar (BFH-Urteile vom 21.02.2017, VIII R 7/14 und VIII R 56/14).

Sind Beiträge zum Versorgungswerk Betriebsausgaben?

Nein. Beiträge zum Versorgungswerk sind Altersvorsorgeaufwendungen und werden als Sonderausgaben abgezogen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Sie senken damit ebenfalls Ihre Einkommensteuer, aber nicht den Gewinn der Praxis. Beiträge zur Ärztekammer und zur Berufshaftpflicht sind dagegen Betriebsausgaben.

Wann zahlt eine Gemeinschaftspraxis Gewerbesteuer?

Eine Gemeinschaftspraxis zahlt Gewerbesteuer, wenn ihre Einkünfte ganz oder teilweise gewerblich sind. Schon gewerbliche Nebenumsätze, etwa aus Produktverkauf, machen alle Einkünfte gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Nach der Rechtsprechung des BFH bleiben bis 3 % der Umsätze und höchstens 24.500 Euro im Jahr unschädlich. Ein weiteres Risiko sind angestellte Ärzte, deren Arbeit die Partner nicht leitend und eigenverantwortlich prägen.

Was muss ich als angestellter Arzt steuerlich beachten?

Ihr Gehalt wird über die Lohnsteuer besteuert. In der Steuererklärung setzen Sie Werbungskosten wie Fortbildungen, Fachliteratur, Kammerbeiträge, Fahrten und gegebenenfalls eine doppelte Haushaltsführung an. Einnahmen aus Gutachten, Vorträgen oder Diensten neben der Anstellung sind oft selbständige Einkünfte, die Sie zusätzlich erklären müssen. Wir prüfen, welche Pflichten daraus entstehen.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung für 2025 abgeben?

Ohne Steuerberater war die Erklärung für 2025 bis zum 31.07.2026 fällig. Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, haben Sie Zeit bis zum 01.03.2027, weil der 28.02.2027 auf einen Sonntag fällt (§ 149 Abs. 3 und § 108 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann die Erklärung im Einzelfall früher anfordern.

Was kostet die Steuerberatung für Ärzte bei Beck Steuerberatung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Arbeit und der Größe Ihrer Praxis. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine klare Kostenschätzung. Unser Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), für die laufende Betreuung ist auch eine monatliche Pauschale möglich.

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