Steuerberater für Freiberufler in Berlin.
Beck Steuerberatung ist Ihre Steuerberatungsgesellschaft für Freiberufler in Berlin-Kreuzberg. Wir übernehmen Ihre Buchhaltung, die Einnahmenüberschussrechnung, die Umsatzsteuer und alle Steuererklärungen und sichern Ihren Status als Freiberufler gegenüber dem Finanzamt ab.
Wir betreuen Ärzte, Rechtsanwälte, IT-Freelancer, Berater, Kreative, Journalisten und viele weitere freie Berufe aus ganz Berlin, mit über 30 Jahren Erfahrung. Die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch komplett digital über unser Mandantenportal.
Stand: Oktober 2026. Rechtsstand und Zahlen zuletzt geprüft im Oktober 2026.
SIE SIND Freiberufler und SUCHEN NACH EINEM SteuerBerater in Berlin? Dann fragEN SIE jetzt an.
4 gründe für beck Steuerberatung. Deshalb zu uns als Freiberufler.
Überlassen Sie uns den Papierkram und konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft. Unsere Steuerberatung sorgt dafür, dass Ihre steuerlichen Pflichten mühelos erfüllt werden.
Mit tiefem Fachwissen in zahlreichen Branchen verstehen wir die Besonderheiten Ihrer Geschäftswelt. So können wir gezielt steuerliche Chancen nutzen und Risiken minimieren.
Wir betrachten nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch Ihre unternehmerischen Ziele und Herausforderungen. So bieten wir Ihnen umfassende Lösungen, die langfristig Wirkung zeigen.
Moderne Tools und digitale Prozesse machen unsere Steuerberatung effizient und transparent. Profitieren Sie von unseren digitalen Technologien und aktuellen Wissensstand.
Wir versprechen Ihnen als Freiberufler eine sorgfältige Betreuung, die voll und ganz Ihren Wünschen entspricht. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Erstgespräch, um Ihr steuerliche Situation zu prüfen.
Inhaltsverzeichnis: Steuerberatung für Freiberufler in 10 ThemenZum Aufklappen antippen
- Was macht ein Steuerberater für Freiberufler?
- Wer gilt steuerlich als Freiberufler?
- Was unterscheidet Freiberufler steuerlich vom Gewerbe?
- Welche Leistungen bietet Beck Steuerberatung Freiberuflern?
- Welche Steuern und Fristen gelten für Freiberufler?
- Welche Betriebsausgaben können Freiberufler absetzen?
- Wann lohnt sich für Freiberufler eine GmbH?
- Wie starten Sie als Freiberufler steuerlich richtig?
- Wo finden Sie Beck Steuerberatung in Berlin?
- Häufige Fragen zur Steuerberatung für Freiberufler
Was macht ein Steuerberater für Freiberufler?
Ein Steuerberater für Freiberufler übernimmt die laufende Buchhaltung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Einnahmenüberschussrechnung und die jährlichen Steuererklärungen. Er prüft außerdem, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich nach § 18 EStG gilt, und vertritt diese Einordnung gegenüber dem Finanzamt.
Gerade die Abgrenzung zum Gewerbe entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflichten und IHK-Mitgliedschaft. Beck Steuerberatung betreut seit über 30 Jahren Freiberufler aus allen Berliner Bezirken und kennt die typischen Streitpunkte mit dem Finanzamt.
Für diese freien Berufe sind wir Ihr Ansprechpartner:
Praxis, Kassenabrechnung und Umsatzsteuerbefreiung. Steuerberatung für Heilberufe
Katalogberufe mit Fallstricken bei Bauleitung, Lieferung und Gesellschaften.
Nachweis der Qualifikation und Abgrenzung zur gewerblichen Programmierung.
Beratende Betriebswirte, Unterricht und Coaching sauber einordnen.
Künstlerische Tätigkeit, Künstlersozialkasse und Gagen aus dem Ausland. Steuerberatung für Künstler
Katalogberufe mit Honoraren aus Redaktionen, Verlagen und von Agenturen.
Kanzleien, Partnerschaften und die Aufnahme neuer Partner.
Oft ein Grenzfall zwischen Kunst und Gewerbe. Steuerberatung für Influencer
Sie sind selbstständig, üben aber keinen freien Beruf aus? Dann finden Sie alles Wichtige auf unserer Seite zur Steuerberatung für Selbstständige.
Wer gilt steuerlich als Freiberufler?
Freiberufler ist, wer einen der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Katalogberufe, einen ähnlichen Beruf oder eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausübt. Über die Einordnung entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, eine Gewerbeanmeldung entfällt.
Maßgeblich sind die Qualifikation und die tatsächliche Tätigkeit. Ein Ingenieur, der schlüsselfertig baut, oder ein Programmierer ohne vergleichbare Ausbildung kann trotz ähnlicher Arbeit gewerblich sein.
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen.
Tätigkeiten, die einem Katalogberuf in Ausbildung und Ausübung vergleichbar sind. Typische Beispiele sind IT-Berater mit ingenieurähnlicher Qualifikation, Ergotherapeuten oder Logopäden. Fehlt ein Studium, kann das Wissen auch anders nachgewiesen werden.
Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten, zum Beispiel Musiker, Autoren, Dozenten oder Trainer. Hier zählt allein, was Sie konkret tun, eine bestimmte Ausbildung ist keine Voraussetzung.
- Mitarbeiter mit FachausbildungSie müssen aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
- Gewerbliche Nebenumsätze in der GesellschaftSchon kleine gewerbliche Umsätze machen eine Personengesellschaft komplett gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Nach der Rechtsprechung des BFH bleiben bis 3 % der Umsätze und höchstens 24.500 Euro unschädlich.
- Gründung einer GmbHEine GmbH ist immer gewerblich, auch wenn darin nur Freiberufler arbeiten (§ 2 Abs. 2 GewStG).
- Verkauf von WarenWer neben der Beratung Produkte verkauft, erzielt insoweit gewerbliche Einkünfte. Das sollte organisatorisch getrennt werden.
Mehr zu Grenzfällen und den Folgen einer falschen Einordnung lesen Sie in unserem Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.
Was unterscheidet Freiberufler steuerlich vom Gewerbe?
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, melden kein Gewerbe an, sind nicht Mitglied der IHK und müssen nie eine Bilanz erstellen. Außerdem dürfen sie die Umsatzsteuer unabhängig von ihrem Umsatz erst bei Zahlungseingang abführen.
Das spart laufend Aufwand und verbessert die Liquidität, weil Sie die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren müssen, solange Kunden noch nicht bezahlt haben.
| Thema | Freiberufler | Gewerbetreibende |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | nicht nötig | Pflicht beim Bezirksamt |
| Gewerbesteuer | keine | auf den Gewerbeertrag über 24.500 Euro Freibetrag, in Berlin mit Hebesatz 410 %§ 11 GewStG |
| IHK-Mitgliedschaft | keine | Pflichtmitglied mit Beitrag§ 2 IHKG |
| Gewinnermittlung | Einnahmenüberschussrechnung ohne Umsatzgrenze | Bilanz ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn§ 141 AO |
| Umsatzsteuer nach Zahlungseingang | auf Antrag ohne Umsatzgrenze§ 20 Satz 1 Nr. 3 UStG | nur bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Als GmbH | immer gewerblich | gewerblich |
Gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Grundlage: § 18 EStG, § 11 GewStG, § 2 IHKG, § 141 AO, § 20 UStG.
Wie viel Gewerbesteuer würden Sie in Berlin wirklich zahlen?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer weitgehend auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Weil die Anrechnung auch den Solidaritätszuschlag mindert, gleicht sie in Berlin mit einem Hebesatz von 410 % die Gewerbesteuer in der Regel vollständig aus. Eine Mehrbelastung entsteht erst ab einem Hebesatz von rund 422 %.
Der Vorteil der Freiberuflichkeit liegt in Berlin deshalb vor allem bei den Pflichten: keine Gewerbesteuererklärung, keine IHK, keine Bilanz und Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang. Wie Freiberufler mit hohen Gewinnen ihre Steuerlast planen, zeigt unser Beitrag Freiberufler ab 100.000 Euro.
Welche Leistungen bietet Beck Steuerberatung Freiberuflern?
Beck Steuerberatung übernimmt für Freiberufler die Finanzbuchhaltung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Einnahmenüberschussrechnung oder den Jahresabschluss und alle Steuererklärungen. Dazu kommen die Planung von Investitionen, die Wahl der Rechtsform und die Absicherung Ihres Status als Freiberufler.
Sie entscheiden, ob wir die komplette laufende Betreuung übernehmen oder Sie bei einzelnen Fragen unterstützen. Praktische Hilfe zur Jahreserklärung finden Sie zusätzlich in unserem Ratgeber zur Freiberufler-Steuererklärung.
Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung, führen alle Aufzeichnungen korrekt und pünktlich und erstellen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Wir erstellen Ihre Einnahmenüberschussrechnung oder Ihren Jahresabschluss und alle Steuererklärungen, von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bis zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit erforderlich.
Viele Freiberufler verschenken Geld, weil Kosten fehlen oder das Finanzamt sie mangels Nachweis streicht. Wir sorgen dafür, dass jede Ausgabe erfasst und sauber dokumentiert ist.
Wir planen mit Ihnen, wie Abschreibungen und Investitionsabzugsbetrag Ihre Steuer senken, und stellen die Unterlagen für Kredite und Finanzierungen zusammen.
Einzelunternehmen, Partnerschaft, GmbH oder Holding: Wir bewerten, welche Struktur zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren langfristigen Zielen passt. Mehr zur Steuerberatung für GmbHs.
Wir begründen Ihre Freiberuflichkeit gegenüber dem Finanzamt, korrigieren eine falsche Gewerbeanmeldung und vertreten Sie, wenn das Finanzamt Sie als Gewerbe einstufen will.
Jeder Freiberufler ist anders. Ob Sie eine konkrete Frage haben oder eine umfassende Betreuung wünschen, wir entwickeln eine Lösung, die zu Ihnen passt. Mehr zur individuellen Steuerberatung.
Ab etwa 100.000 Euro Gewinn lohnen sich gezielte Hebel wie Investitionsabzugsbetrag, Basisrente und das Timing von Zahlungen. Mehr dazu im Beitrag Freiberufler ab 100.000 Euro.
Schildern Sie uns Ihren Fall im kostenlosen Erstgespräch. Wir prüfen Ihre steuerliche Situation und sagen Ihnen offen, wie wir helfen können.
Welche Steuern und Fristen gelten für Freiberufler?
Freiberufler zahlen Einkommensteuer und in der Regel Umsatzsteuer, Gewerbesteuer fällt nicht an. Auf die Einkommensteuer leisten Sie 4 Vorauszahlungen im Jahr, die Umsatzsteuer melden Sie monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats. Einmal im Jahr kommen Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung dazu.
Termine für die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer:
Die Höhe setzt das Finanzamt nach dem letzten Steuerbescheid fest (§ 37 Abs. 1 EStG). Steigt oder sinkt Ihr Gewinn deutlich, beantragen wir eine Anpassung.
Wie oft müssen Sie die Umsatzsteuer anmelden?
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Voranmeldung |
|---|---|
| mehr als 9.000 Euro | monatlich, bis zum 10. des Folgemonats |
| 2.000 bis 9.000 Euro | vierteljährlich, bis zum 10. nach Quartalsende |
| bis 2.000 Euro | Befreiung auf Antrag möglich, dann nur die Jahreserklärung |
| Kleinunternehmer | keine Umsatzsteuer bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG)Mehr dazu auf unserer Seite zur Kleinunternehmerregelung |
Grundlage: § 18 Abs. 1 und 2 UStG. Für Gründer richtet sich der Rhythmus bis einschließlich 2026 nach der voraussichtlichen Steuer des ersten Jahres. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich jede Frist um 1 Monat (§ 46 UStDV).
Jährliche Pflichten im Überblick:
Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung, elektronisch ans Finanzamt.
Für 2025 mit Steuerberater bis 01.03.2027 (§ 149 Abs. 3 AO)Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher, Aufzeichnungen und Abschlüsse 10 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre.
§ 147 Abs. 3 AOAls Freiberufler geben Sie keine Gewerbesteuererklärung ab, solange keine gewerblichen Einkünfte dazukommen.
§ 2 GewStGSeit dem 01.01.2025 müssen Sie elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Für eigene Rechnungen an Unternehmen im Inland sind Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, einfache PDF-Dateien noch bis Ende 2026 erlaubt, bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG).
Rechnungen an Privatpersonen, etwa an Patienten oder private Auftraggeber, sind von der Pflicht nicht betroffen. Wir prüfen mit Ihnen, ab wann Sie umstellen müssen und welches Format passt.
Welche Betriebsausgaben können Freiberufler absetzen?
Freiberufler können alle Kosten absetzen, die durch ihre berufliche Tätigkeit entstehen: Arbeitsmittel, Software, Fortbildungen, Reisen, Büro oder Homeoffice, Versicherungen, Marketing und Beratung. Arbeitsmittel bis 800 Euro netto sind sofort voll absetzbar, für einige Ausgaben gelten feste Grenzen und Nachweispflichten.
Entscheidend ist die Dokumentation. Fehlt bei der Bewirtung der Beleg oder beim Fahrzeug das Fahrtenbuch, streicht das Finanzamt die Kosten oft komplett.
Laptop, Kamera oder Möbel bis 800 Euro netto je Gegenstand ziehen Sie im Jahr der Anschaffung voll ab.
§ 6 Abs. 2 EStGFür Computerhardware und Software können Sie nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von 1 Jahr ansetzen, auch über 800 Euro.
BMF-Schreiben vom 22.02.20226 Euro je Tag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, sind die vollen Kosten oder die Jahrespauschale absetzbar.
§ 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG70 % der angemessenen Kosten sind absetzbar, wenn Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass schriftlich festgehalten sind.
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStGAbsetzbar, solange die Geschenke an eine Person im Jahr zusammen höchstens 50 Euro kosten.
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und für An- und Abreisetage, 28 Euro für volle Reisetage.
§ 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 4a EStGEbenfalls absetzbar, sofern beruflich veranlasst:
Planen Sie eine größere Anschaffung, können Sie bis zu 50 % der Kosten schon vorher vom Gewinn abziehen. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro im Jahr des Abzugs (§ 7g Abs. 1 EStG).
Planen Sie zum Beispiel für 2027 ein Gerät für 20.000 Euro, können Sie bereits 2026 bis zu 10.000 Euro vom Gewinn abziehen.
Die Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren folgen. Ab dem Jahr der Anschaffung ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 40 % möglich, verteilt auf bis zu 5 Jahre (§ 7g Abs. 5 EStG).
Vereinfachtes Beispiel, Werte frei gewählt.Wann lohnt sich für Freiberufler eine GmbH?
Eine GmbH lohnt sich für Freiberufler meist erst bei hohen Gewinnen, die zu einem großen Teil im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden. Mit der Gründung geben Sie den Status als Freiberufler auf: Eine GmbH ist immer gewerblich, zahlt Gewerbesteuer und muss bilanzieren, auch wenn Sie genau dieselbe Tätigkeit ausüben.
Den Status als Freiberufler sollten Sie deshalb nicht überstürzt aufgeben. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch und ermitteln mit Ihnen den Zeitpunkt, ab dem sich der Schritt in die GmbH für Sie lohnt.
- Einkommensteuer auf den gesamten Gewinn, bis 42 % und bei sehr hohen Einkommen 45 % (§ 32a EStG)
- Keine Gewerbesteuer und keine Mitgliedschaft in der IHK
- Einnahmenüberschussrechnung statt Bilanz
- Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang, ohne Umsatzgrenze (§ 20 UStG)
- Sie haften mit Ihrem Privatvermögen
- Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag, dazu Gewerbesteuer ohne Freibetrag (§ 23 KStG, § 11 GewStG)
- In Berlin rund 30 % Steuer auf Gewinne, die in der GmbH bleiben
- Ihr Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH
- Bei Ausschüttung an Sie zusätzlich 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag
- Bilanz, Jahresabschluss und Offenlegung sind Pflicht, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
Zusammen sind das 30,175 % auf den Gewinn der GmbH. Die Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG gibt es nur bei der Einkommensteuer, die GmbH trägt die Gewerbesteuer deshalb in voller Höhe.
Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise:
Grundlage: § 23 Abs. 1 KStG. Für Gewinne, die in der GmbH bleiben, sinkt die Belastung in Berlin damit bis 2032 auf rund 25 %. Das macht die GmbH für Freiberufler mit hohen Gewinnen in den nächsten Jahren interessanter.
- Ihr Gewinn liegt dauerhaft deutlich über dem, was Sie privat zum Leben brauchen.
- Sie wollen einen wesentlichen Teil des Gewinns reinvestieren oder Vermögen im Unternehmen aufbauen.
- Sie wollen die Haftung begrenzen oder Partner und Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen.
Für Ärzte, Rechtsanwälte und andere Kammerberufe gelten für eine GmbH zusätzlich die Regeln des jeweiligen Berufsrechts. Mehr zur laufenden Betreuung einer GmbH auf unserer Seite zur Steuerberatung für GmbHs.
Lohnt sich eine Holdingstruktur für Freiberufler?
Ja, ab einer gewissen Gewinngröße kann auch für Freiberufler eine GmbH-Holding sinnvoll sein. Schüttet die Betriebs-GmbH Gewinne an die Holding aus, sind diese bei einer Beteiligung von mindestens 10 % für die Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 4 und 5 KStG). Die Holding kann das Geld so nahezu ohne weitere Steuer neu anlegen.
Weil eine Holding deutlich mehr Verwaltung bedeutet, passt sie selten für den Start in die Selbständigkeit. Bis zu einer gewissen Gewinngröße fahren Sie mit dem Einzelunternehmen oder einer einzelnen GmbH günstiger. Welche Struktur zu Ihren Zielen passt, klären wir im Einzelfall.
Wie starten Sie als Freiberufler steuerlich richtig?
Als Freiberufler melden Sie kein Gewerbe an. Sie teilen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit innerhalb von 1 Monat dem Finanzamt mit, elektronisch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER (§ 138 Abs. 1, 1b und 4 AO). Danach erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie auf jeder Rechnung angeben.
Die Angaben im Fragebogen legen fest, wie das Finanzamt Sie in den ersten Jahren behandelt. Mit diesen 6 Schritten starten Sie sauber:
- 1Tätigkeit richtig einordnen
Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich nach § 18 EStG ist. Bei gemischten Tätigkeiten klären wir vorab, wie Sie gewerbliche Anteile sauber trennen. Mehr dazu oben unter Wer gilt als Freiberufler.
- 2Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben
Innerhalb von 1 Monat nach Beginn Ihrer Tätigkeit. Ihre Schätzung von Umsatz und Gewinn bestimmt die ersten Vorauszahlungen: Eine zu hohe Schätzung bindet Liquidität, eine zu niedrige führt zu hohen Nachzahlungen.
§ 138 Abs. 4 AO - 3Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung wählen
Bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr können Sie ohne Umsatzsteuer abrechnen. Wer darauf verzichtet, um Vorsteuer aus Investitionen zu ziehen, ist mindestens 5 Kalenderjahre gebunden. Mehr zur Kleinunternehmerregelung 2026.
§ 19 Abs. 1 und 3 UStG - 4Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Die brauchen Sie, wenn Sie für Unternehmen in anderen EU-Staaten arbeiten. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt und lässt sich direkt mit dem Fragebogen beantragen.
§ 27a UStG - 5Buchhaltung von Anfang an einrichten
Eigenes Geschäftskonto, Belege digital sammeln, Rechnungen mit allen Pflichtangaben schreiben und E-Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen können. Wir richten das mit Ihnen über unser Mandantenportal ein.
- 6Rücklagen für die Steuer bilden
Die Steuer für das 1. Jahr kommt oft erst mit dem Bescheid im Folgejahr, zusammen mit höheren Vorauszahlungen. Legen Sie von jeder Zahlung einen festen Anteil zurück. Wir rechnen Ihnen aus, wie viel.
Ihren Status als Freiberufler können Sie auch nachträglich ändern. Zuerst prüfen wir, ob Ihre Tätigkeit alle Voraussetzungen erfüllt. Dann legen wir dem Finanzamt den Sachverhalt dar, und Sie korrigieren die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Je früher das passiert, desto weniger Ärger mit Gewerbesteuer und IHK.
Für Ärzte und andere Heilberufe gelten eigene Regeln, etwa die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen. Mehr im Ratgeber Arztpraxis in Berlin gründen.
Welche Fehler Freiberufler am häufigsten machen und wie Sie sie umgehen, lesen Sie in unserem Beitrag Die 10 häufigsten Steuerfehler von Freiberuflern.
UND DAS SAGEN UNSERE KUNDEN. ERFOLGSGESCHICHTEN AUS BERLIN.
Seit der Gründung unseres Architekturbüros sind wir bei Beck Steuerberatung und könnten uns keinen besseren Partner vorstellen. Egal, in welcher Unternehmensphase wir stecken, sie beraten uns kompetent und vorausschauend. Sie sind nicht nur im Steuerrecht an unserer Seite, sondern verstehen auch die besonderen Herausforderungen der Kreativbranche.
Nach viermaligem Wechsel des Steuerbüros habe ich mit der Beck Steuerberatung endlich den Steuerberater meines Vertrauens gefunden! Zuvor hatte ich leider immer wieder negative Erfahrungen gemacht. Herr Beck versteht den Charakter meines Unternehmens, er arbeitet äußerst verantwortungsvoll und hat ein breites Spektrum an Kompetenzen. Vor allem aber ist er auch bei Unvorhersehbarkeiten immer kurzfristig erreichbar und hat stets funktionierende Lösungen. Zum ersten Mal habe ich einen Steuerberater, der sich nicht nur, wie ich es vorher erlebt hatte, mehr oder weniger gut um die nötigsten Formalitäten kümmert, sondern der mir ein echter Partner bei der Führung und Verwaltung meines Unternehmens ist. Er genießt mein absolutes Vertrauen. Ein besonderer Dank gilt auch seinem Mitarbeiter, Herrn Herfort, für seine unerschütterliche Akribie, Ruhe und Geduld bei meiner Betreuung.
Als junges IT-Unternehmen mit bisher wenig Erfahrung in steuerlichen Angelegenheiten können wir uns keinen besseren Steuerberater als Maximilian Beck vorstellen. Die Beratung ist fachlich erstklassig und hoch professionell, wodurch man sich stets gut aufgehoben fühlt. Komplexe Themen werden einem auf Augenhöhe erklärt und das gesamte Team der Beck Steuerberatung ist unglaublich freundlich, hilfsbereit und bei Fragen jederzeit ansprechbar. Maximilian Beck hat eine außergewöhnlich coole Art an sich, die man von anderen Steuerberatern nicht gewohnt ist. Dank ihm können wir uns voll und ganz auf unsere IT-Projekte fokussieren ohne uns jemals Sorgen um steuerliche Angelegenheiten zu machen. Wir empfehlen die Beck Steuerberatung uneingeschränkt weiter!
Ich kann dieses Team uneingeschränkt empfehlen – wer sich engagierte und kompetente Steuerberatung wünscht, ist hier genau richtig!
Als Künstler mit einem komplexen, freiberuflichen Tätigkeitsfeld in zwei Ländern habe ich selten so eine verlässliche und vorausschauende Betreuung erlebt. Besonders beeindruckt mich, wie klar und verständlich ihr selbst die kniffligsten steuerlichen Themen erklärt. Bei euch habe ich das gute Gefühl wirklich beraten zu werden. Ihr schafft Orientierung im Steuerdschungel und gebt mir Sicherheit, meine Finanzen strategisch zu planen.
Vielen Dank für eure exzellente Arbeit!
AUSGEZEICHNET Basierend auf 34 Bewertungen Gepostet auf Google Levent Ich als Jungunternehmer, muss ehrlicher weiße sagen, das dass Team Beck sehr ordentlich, freundlich und kompetent arbeitet. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben da und kann man nur weiterempfehlen.Gepostet auf Google Osman Kayan Sehr kompetent und freundlich. Wenn Hilfe gebraucht wird sind sie sofort dabei Danke dafür . Bin sehr gerne bei euch !Gepostet auf Google Wladislaw Kunze Durch die zielführende Beratung von Herrn Beck konnten wir innerhalb kürzester Zeit spürbare Vorteile realisieren. Besonders beeindruckt haben mich seine Zuverlässigkeit, das klare Kommunikationsverhalten und sein Blick fürs Wesentliche. Ich fühle mich bestens aufgehoben und kann seine Leistungen nur weiterempfehlen.Gepostet auf Google Philipp Kaudasch Außerordentlich kompetenter Steuerberater der mir schon häufig weiterhelfen konnte.Gepostet auf Google Paul Wella Als Fotograf habe ich spezielle Anforderungen an meine Steuerberatung von der korrekten Abrechnung meiner Honorare bis hin zur optimalen Nutzung von Betriebsausgaben. Das Team der Steuerberatung Beck in hat mich in all diesen Bereichen hervorragend unterstützt. Sie nehmen sich Zeit, erklären verständlich und finden immer die beste Lösung für meine Selbstständigkeit. Besonders schätze ich die persönliche Beratung und die schnelle Reaktionszeit bei Fragen. Klare Empfehlung für alle Kreativschaffenden, die eine kompetente Steuerberatung suchen!Gepostet auf Google Nicolas Eismann Hochkompetenter Steuerberater in Berlin. Besonders im Bereich Kryptowährungen ein absoluter Profi. Ich kann Beck Steuerberatung nur weiterempfehlen!Gepostet auf Google M. K. Nach viermaligem Wechsel des Steuerbüros habe ich mit der Beck Steuerberatung endlich den Steuerberater meines Vertrauens gefunden! Zuvor hatte ich leider immer wieder negative Erfahrungen gemacht. Herr Beck versteht den Charakter meines Unternehmens, er arbeitet äußerst verantwortungsvoll und hat ein breites Spektrum an Kompetenzen. Vor allem aber ist er auch bei Unvorhersehbarkeiten immer kurzfristig erreichbar und hat stets funktionierende Lösungen. Zum ersten Mal habe ich einen Steuerberater, der sich nicht nur, wie ich es vorher erlebt hatte, mehr oder weniger gut um die nötigsten Formalitäten kümmert, sondern der mir ein echter Partner bei der Führung und Verwaltung meines Unternehmens ist. Er genießt mein absolutes Vertrauen. Ein besonderer Dank gilt auch seinem Mitarbeiter, Herrn Herfort, für seine unerschütterliche Akribie, Ruhe und Geduld bei meiner Betreuung.Gepostet auf Google Prateek Bhatia Ich hatte das Vergnügen mit Herrn Beck telefonisch zu sprechen. Er hörte aufmerksam zu und stellte die richtigen Fragen. Sehr sympathisch und wirkt fachlich sehr kompetent. Er vermittelt einen höchst professionellen Eindruck.Gepostet auf Google Anne S. aus B. Wir sind sehr zufrieden mit Senior und Junior Beck und froh, so kompetente Steuerberater zu haben.Gepostet auf Google Ju 1011 Vielen Dank für die kompetente und schnelle Unterstützung. Obwohl das Thema Steuern wahrlich nicht mein Lieblingsthema ist, habe ich zum ersten Mal verstanden was für mich steuerlich zu beachten ist. Bin durchweg zufrieden mit der Steuerkanzlei Beck und seinem Team.
Wo finden Freiberufler Beck Steuerberatung in Berlin?
Beck Steuerberatung sitzt in der Muskauer Straße 12 in 10997 Berlin-Kreuzberg und betreut Freiberufler aus ganz Berlin. Die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch komplett digital über das Mandantenportal, persönliche Termine in der Kanzlei sind jederzeit möglich.
Seit über 30 Jahren ist die Kanzlei fest in Kreuzberg verwurzelt. Gegründet von Stefan Beck, wird sie heute von Maximilian Beck in 2. Generation geführt. Zu unseren Mandanten zählen Ärzte, IT-Freelancer, Berater, Künstler und viele weitere freie Berufe. Lernen Sie unser Team kennen
Muskauer Str. 12
10997 Berlin-Kreuzberg
Steuerberatung für Freiberufler in Ihrem Bezirk
Beck Steuerberatung berät Freiberufler in ganz Berlin. Mehr zu unserer Arbeit in Ihrem Bezirk:
Häufige Fragen zur Steuerberatung für Freiberufler
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Ihre Steuern als Freiberufler und unsere Leistungen.
Antwort nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Mail: info@steuerberater-beck.de
Telefon: +49 (0)30 240 47 850
Wer gilt steuerlich als Freiberufler?
Freiberufler sind Selbständige mit einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit sowie die Katalogberufe aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, darunter Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer und beratende Volks- und Betriebswirte. Auch ähnliche Berufe können freiberuflich sein, etwa IT-Experten mit vergleichbarer Ausbildung oder künstlerisch tätige Fotografen. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, müssen Sie die Arbeit weiterhin leitend und eigenverantwortlich selbst prägen.
Welche Vorteile haben Freiberufler gegenüber Gewerbetreibenden?
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und geben keine Gewerbesteuererklärung ab. Die Pflicht zur Bilanz ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn gilt nur für Gewerbetreibende (§ 141 AO), Freiberuflern reicht die Einnahmenüberschussrechnung. Die Umsatzsteuer zahlen Sie auf Antrag erst, wenn Ihre Kunden bezahlt haben, ohne Umsatzgrenze (§ 20 UStG). Außerdem entfallen die Mitgliedschaft und der Beitrag bei der IHK (§ 2 IHKG). Für Einzelunternehmer in Berlin liegt der größte Vorteil damit in den geringeren Pflichten, weil die Gewerbesteuer dort weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird (§ 35 EStG).
Ich habe fälschlicherweise ein Gewerbe angemeldet. Kann ich noch Freiberufler werden?
Ja, Ihren Status als Freiberufler können Sie auch nachträglich ändern. Zuerst prüfen wir, ob Ihre Tätigkeit alle Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit erfüllt. Dann passen wir Ihren Status beim Finanzamt an, indem wir den Sachverhalt vollständig darlegen. Danach korrigieren Sie die Anmeldung beim Gewerbeamt. Eine rechtzeitige Anpassung ist wichtig, um die Vorteile als Freiberufler zu nutzen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Das Finanzamt will mich als Gewerbe einstufen. Was kann ich tun?
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf ist eine Einzelfallentscheidung. Will das Finanzamt Sie als Gewerbe einstufen, liegt Ihre Tätigkeit meist in einem Bereich, der beides sein kann. Entscheidend ist eine richtige und vollständige Schilderung des Sachverhalts, mit der Sie Tätigkeit und Qualifikation nachweisen. In einer Partnerschaft oder GbR kann schon ein kleiner gewerblicher Anteil alle Einkünfte gewerblich machen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), unschädlich sind nach der Rechtsprechung des BFH höchstens 3 % des Umsatzes und 24.500 Euro im Jahr. Wir begründen Ihren Status gegenüber dem Finanzamt und geben Ihnen vorab eine erste Einschätzung.
Wann ist es sinnvoll, als Freiberufler eine GmbH zu gründen?
Eine GmbH lohnt sich meist erst ab einer gewissen Gewinngröße und Perspektive, vor allem wenn Sie einen wesentlichen Teil des Gewinns reinvestieren wollen. Mit der GmbH sind Sie auch bei gleicher Tätigkeit gewerblich und verlieren die Vorteile als Freiberufler. In Berlin zahlt die GmbH rund 30 % Steuer auf Gewinne, die im Unternehmen bleiben, ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % im Jahr 2032 (§ 23 KStG). Die Ersparnis muss den Wegfall der Vorteile und den Mehraufwand der GmbH überwiegen. Wir ermitteln mit Ihnen den besten Zeitpunkt für den Wechsel.
Kann eine Holdingstruktur für Freiberufler steuerlich vorteilhaft sein?
Ja, auch für Freiberufler kann eine GmbH-Holding sinnvoll sein. Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die Holding sind bei einer Beteiligung von mindestens 10 % für die Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Weil eine Holding deutlich mehr Verwaltung bedeutet, kommt sie für den Start in die Selbständigkeit selten in Betracht. Bis zu einer gewissen Gewinngröße ist das Einzelunternehmen oder eine einzelne GmbH günstiger. Welche Struktur passt, hängt von Ihrem Einzelfall und Ihren Zielen ab.
Welche Betriebsausgaben kann ich als Freiberufler absetzen?
Absetzbar sind alle Kosten, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen: Arbeitsmittel wie Computer, Software und Geräte, Fortbildungen und Fachliteratur, Reise- und Fahrtkosten, Kosten für den eigenen Pkw, Telefon und Internet, Büromiete oder Homeoffice sowie externe Dienstleistungen wie Marketing, Beratung und Buchhaltung. Arbeitsmittel bis 800 Euro netto ziehen Sie sofort voll ab (§ 6 Abs. 2 EStG), für das Homeoffice gelten 6 Euro je Tag bis 1.260 Euro im Jahr. Bewirtungen von Geschäftspartnern sind zu 70 % absetzbar (§ 4 Abs. 5 EStG).
Müssen Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?
In der Regel ja. Ausgenommen sind Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG) sowie Heilbehandlungen von Ärzten und anderen Heilberufen (§ 4 Nr. 14 UStG). Die Voranmeldung geben Sie monatlich ab, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro betrug, sonst vierteljährlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats (§ 18 UStG). Mehr zur Befreiung im Beitrag Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung für 2025 abgeben?
Ohne Steuerberater war die Erklärung für 2025 bis zum 31.07.2026 fällig. Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, haben Sie Zeit bis zum 01.03.2027, weil der 28.02.2027 auf einen Sonntag fällt (§ 149 Abs. 3 und § 108 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann die Erklärung im Einzelfall früher anfordern.
Ist Beck Steuerberatung auf freie Berufe spezialisiert?
Ja, Beck Steuerberatung berät Freiberufler und freie Berufe seit über 30 Jahren als Schwerpunkt. In dieser Zeit haben wir viel Erfahrung und Routine aufgebaut, die wir laufend durch Weiterbildung zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und neuen Beratungsansätzen ergänzen.
Was kostet eine Steuerberatung für Freiberufler bei Beck Steuerberatung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine klare und nachvollziehbare Kostenschätzung, die genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist. Unser Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), so haben Sie Planungssicherheit.
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit?
Über unser digitales Mandantenportal reichen Sie Belege und Unterlagen ein und kommunizieren mit uns, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen. Das spart Zeit, und Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihre Buchhaltung und Ihre Steuern. Persönliche Termine in unserer Kanzlei in Kreuzberg sind trotzdem jederzeit möglich.
IHR EXPERTENGESPRÄCH UND DER ERSTE SCHRITT ZU IHRER STRESSFREIEN STEUERBERATUNG WARTEN.